Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft schafft Rechtssicherheit bei der Auszahlung von EU-Mitteln für erbrachte ökologische Leistungen durch die Landwirte.
Die Ausschussmitglieder haben am Mittwochvormittag mit breiter Mehrheit bei Enthaltung der Grünen für die Einführung des Agrarzahlungen-Verpflichtungengesetz gestimmt. Damit ist der Weg für den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf in das Plenum frei, der das Direktzahlungen-Verpflichtungengesetz ablösen soll. Die Anpassung war im Zuge der im Dezember 2013 beschlossenen Agrar-Reform erforderlich geworden. Durch die Änderung der Vorschriften sollen die dafür bisher gültigen Cross-Compliance-Regeln nur noch übergangsweise gelten.
Die CDU/CSU äußerte sich zufrieden darüber, dass der eingebrachte Entwurf keine neuen Belastungen für die Landwirte mit sich bringe, die über das gültige EU-Recht hinausgehen würden. Die SPD-Fraktion stellte fest, dass der bürokratische Aufwand für die Betriebe dennoch erheblich bleibe. Probleme für die Zukunft sahen die Sozialdemokraten im Bereich der Kontrollen, die auf Länderebene durchgeführt werden müssen und in der Umsetzung kompliziert seien.
Die Fraktion Die Linke begrüßte die Vorlage des „überfälligen“ Entwurfs, der Rechtssicherheit für den Bezug von EU-Fördermitteln schaffe. Deutliche mahnte die Fraktion eine „rechtssicherere Lösung der Datennutzung“ von in den Landwirtschaftsbetrieben erhobenen Informationen an. Denn mit dem Gesetzentwurf hatten die Parlamentarier auch über die Novellierung der Verarbeitung und Nutzung von Daten im Rahmen des integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems nach den gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften für landwirtschaftliche Stützungsregelungen (InVeKoS-Daten-Gesetz) abgestimmt.
Ein Punkt, dem die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in ihrer Kritik am Entwurf zustimmte. Die Grünen forderten zudem die Regierung auf, einen Weg zu finden, mögliche Doppelförderungen zu unterbinden. Der Gesetzentwurf wird voraussichtlich am Donnerstag im Plenum endgültig beraten und abgestimmt.