Der Agrarausschuss des Bundesrates hat gestern über den Beschluss des EU-Rates zur Aufstockung der Milchquote um 2 % beraten. Es geht nun darum, diesen Beschluss in Deutschland umzusetzen. Der Ausschuss empfiehlt dem Bundesrat dazu eine Stellungnahme. Außerdem müsse es eine begleitende Entschließung geben. Darin dürften allerdings keine Maßnahmen stehen, die eine einseitige Mengenbeschränkung auf deutscher Seite bewirken. Hierzu zählen unter anderem Änderungen am System der Molkerei- und Bundessaldierung und eine Änderung des Umrechnungsfaktors, so der Ausschuss weiter. Stattdessen müsse die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Milcherzeuger und Molkereien weiter gestärkt werden. Der Rat fordert von der Bundesregierung daher entsprechende Maßnahmen bei der Umsetzung der Milchquotenregelung. Außerdem bekräftigt er einen bereits am 4. Juli 2008 gefassten Bundesratsbeschluss, wonach die EU-Kommission ein umfassendes Gesamtkonzept zu dem für 2015 geplanten Ausstieg aus der Milchquotierung vorlegen soll. Die Entschließung wiederholt die Forderung nach einem eigenständigen EU-finanzierten Milchfonds und bittet die Bundesregierung, sich hierfür einzusetzen.
Milch-Güteverordnung: "Umrechnungsfaktor nicht ändern!"
Auch zu der Milch-Güteverordnung hat sich der Ausschuss geäußert. Die Verordnung der Bundesregierung sieht eine Erhöhung des Umrechnungsfaktors vor. Die Bundesregierung begründet ihren Vorstoß damit, dass geänderte Rahmenbedingungen eine Anpassung des Faktors erforderlich gemacht haben. Anstatt 1,020 beträgt der Umrechnungsfaktor künftig 1,030. Der Agrarausschuss empfiehlt dem Bundesrat nun, der Verordnung nicht zuzustimmen. Der veränderte Umrechnungsfaktor führe dazu, dass deutsche Milcherzeuger rund 1 % weniger Milch liefern dürften. Da die EU eine entsprechende Anhebung der nationalen Milchquote ablehnt, bewirke die geplante Änderung eine verschlechterte Wettbewerbsstellung deutscher Milchbauern.