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Agrardieselvergünstigung nur vorübergehend?

Im Koalitionsvertrag heißt es, die noch von der Großen Koalition beschlossene Aufhebung der betrieblichen Obergrenze bei der Agrardieselvergünstigung und die Aussetzung des Selbstbehalts soll entfristet werden.

Lesezeit: 1 Minuten

Im Koalitionsvertrag heißt es, die noch von der Großen Koalition beschlossene Aufhebung der betrieblichen Obergrenze bei der Agrardieselvergünstigung und die Aussetzung des Selbstbehalts soll entfristet werden. Das könnte jedoch ein leeres Versprechen bleiben, denn dem Vernehmen nach soll sich das Bundesfinanzministerium nach wie vor dagegen sperren, die gegenwärtige Regelung dauerhaft zu gewähren. Stattdessen soll die Vergünstigung lediglich erneut verlängert werden, und zwar bis zum Ende der Legislaturperiode im Jahr 2013.


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DBV-Präsident Gerd Sonnleitner mahnte daher jetzt die Koalition zum Handeln. Die zugesagte Entfristung der Entlastung müsse bis zur Sommerpause umgesetzt werden, forderte Sonnleitner vergangene Woche bei einer Veranstaltung im niedersächsischen Wilsum. Der DBV-Präsident bezeichnete die Wiederherstellung der Agrardieselbesteuerung von vor 2003 als längst überfällig. Jetzt müsse aber dringend der nächste Schritt folgen und die Entfristung der im vergangenen Jahr beschlossenen Entlastung folgen.

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