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Agrarhaushalt 2012 bleibt unverändert; Kritik an LUV-Ausstattung

Der Bundestag hat gestern über den Entwurf des Bundeshaushaltes 2012 debattiert. Die darin enthaltenen Agrarausgaben (Einzelplan 10) werden dabei faktisch eingefroren. Die ausgewiesene Reduzierung um 212 Mio. Euro oder 3,9 % auf 5,28 Mrd. Euro ergibt sich vor allem aus dem plangemäßen Fortfall des Grünlandmilchprogramms (minus 200 Mio. Euro), informiert der DBV.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Bundestag hat gestern über den Entwurf des Bundeshaushaltes 2012 debattiert. Die darin enthaltenen Agrarausgaben (Einzelplan 10) werden dabei faktisch eingefroren. Die ausgewiesene Reduzierung um 212 Mio. Euro oder 3,9 % auf 5,28 Mrd. Euro ergibt sich vor allem aus dem plangemäßen Fortfall des Grünlandmilchprogramms (minus 200 Mio. Euro), informiert der DBV.

 

Der Verband begrüßt die vorgesehene Aufstockung der Bundesmittel zur Landwirtschaftlichen Unfallversicherung um 150 Mio. Euro für die nächsten drei Jahre, davon 75 Mio. Euro in 2012. Diese Erhöhung sei jedoch gebunden an die Schaffung eines LSV-Bundesträgers, reiche dafür aber bei weitem nicht aus. Der DBV wiederholt daher seine Forderung nach Aufstockung der Bundesmittel um jährlich 100 Mio. Euro mindestens bis zum Jahr 2015. Damit würde der jetzige Bundeszuschuss unverändert fortgeschrieben werden können.

 

Der Mittelansatz für die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) bleibt mit 600 Mio. Euro gegenüber 2011 unverändert. In 2010 standen dafür noch 700 Mio. Euro zur Verfügung. Umso mehr kommt es für den DBV bei der künftigen Ausgestaltung der GAK darauf an, die Präferenzen auf Investitionen in Wertschöpfung und Arbeitsplätze zu setzen.

 

Der Regierungsentwurf über den gesamten Bundeshaushalt sehe einen Mittelumfang von 306,0 Mrd. Euro vor. Das seien 0,2 Mrd. Euro mehr als in 2011. Die Nettokreditaufnahme solle in 2012 auf 27,2 Mrd. Euro und in den Folgejahren bis 2015 auf 14,7 Mrd. Euro abgesenkt werden. Ziel der Bundesregierung sei dabei die konsequente Umsetzung der neuen Schuldenregelung. (ad)

 

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