Nach dem Bundeslandwirtschaftsministerium haben sich jetzt auch die Landwirtschaftsminister der Länder für eine Beibehaltung der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen ausgesprochen. In einem Beschluss bei ihrer diesjährigen Frühjahrskonferenz in Konstanz bekannten sich die Agrarminister grundsätzlich zur Besteuerung nach § 13a Einkommensteuergesetz (EStG). Forderungen des Bundesrechnungshofes, diese Vorschriften durch eine modifizierte Einnahmenüberschussrechnung zu ersetzen, wiesen die Ressortchefs der Länder zurück. Die vereinfachte Gewinnermittlung wird insbesondere von Nebenerwerbsbetrieben genutzt. Schätzungen zufolge machten zuletzt annähernd 140 000 Landwirte von den Regelungen des §13a Gebrauch. Der Bundesrechnungshof hatte Anfang dieses Jahres in einem Bericht eine zu geringe Gewinnerfassungsquote moniert und vorgeschlagen, den Gewinn auf Basis der tatsächlichen Betriebseinnahmen zu ermitteln und die Betriebsausgaben pauschal abzugelten. Der Deutsche Bauernverband (DBV) wies die Aussagen inzwischen als nicht zutreffend zurück. Im mehrjährigen Durchschnitt treffe die Gewinnerfassung nach §13a für Betriebe bis 20 ha zu. AgE
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