Die Länderagrarminister drängen ungeachtet der starren Haltung des Bundesfinanzministeriums auf eine Entfristung der derzeit geltenden Agrardiesel-Steuerbegünstigung. Bei ihrer Frühjahrskonferenz vergangene Woche in Plön forderten die Ressortchefs die Bundesregierung dazu auf, den mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2005 eingeführten Selbstbehalt von 350 Euro je Betrieb und die Obergrenze von 10 000 l Jahresverbrauch für die Begünstigung ersatzlos zu streichen, bis eine europaweite Harmonisierung erreicht ist.
Gleichzeitig wurde die Bundesregierung gebeten, sich im Rahmen der anstehenden Verhandlungen über die EU-Energiesteuerrichtlinie mit Nachdruck für eine einheitliche Besteuerung in Europa und den Abbau von Wettbewerbsnachteilen beim Agrardiesel für die deutsche Landwirtschaft einzusetzen.
Schließlich bekräftigten die Minister ihre Forderung, bei der Steuerrückerstattung auf Agrardiesel für Schäfer eine Ausnahmeregelung zu schaffen, wie sie bereits für Imker gilt. Konkret sollen Schäfer für ihre überwiegend betrieblich genutzten Diesel-Pkw ebenfalls eine entsprechende Beihilfe erhalten. Der vorliegende Entwurf zur Änderung des Energiesteuergesetzes sieht eine solche Ausnahme für Schäfer nicht vor. Entscheidend ist jedoch, dass dem Entwurf zufolge Selbstbehalt und Obergrenze lediglich bis zum Verbrauchsjahr 2012 ausgesetzt werden sollen.
Das Bundesfinanzministerium lehnt eine komplette Streichung ab, weil seiner Ansicht nach damit das Ziel unterlaufen würde, auf europäischer Ebene eine Harmonisierung bei der Agrardieselbesteuerung zu erreichen. Darüber hinaus ist nach Einschätzung des Haushaltsressorts selbst eine befristete Fortführung der Aussetzung von Obergrenze und Selbstbehalt angesichts der schwierigen Haushaltslage des Bundes kein Selbstläufer.