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Agrarreform: Europaparlament folgt Ausschuss weitgehend

In der ersten Plenumsabstimmung über die EU-Agrarreform hat das Europaparlament am vergangenen Mittwoch im Großen und Ganzen die Positionen seiner Agrarexperten bestätigt. So sollen die ökologischen Vorrangflächen zunächst mit 3 % der Nutzfläche eines Betriebes eingeführt werden und 2016 auf 5 % steigen - mit der Option einer Ausweitung auf 7 % ab 2018.

Lesezeit: 4 Minuten

In der ersten Plenumsabstimmung über die EU-Agrarreform hat das Europaparlament am vergangenen Mittwoch im Großen und Ganzen die Positionen seiner Agrarexperten bestätigt. So sollen die ökologischen Vorrangflächen zunächst mit 3 % der Nutzfläche eines Betriebes eingeführt werden und 2016 auf 5 % steigen - mit der Option einer Ausweitung auf 7 % ab 2018. Prinzipiell soll auf den Flächen eine Produktion möglich sein, solange dabei auf Mineraldünger und Pflanzenschutzmittel verzichtet wird.


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Die Auflagen für die Anbaudiversifizierung und das Grünlandumbruchverbot werden weniger streng gefasst als von der Europäischen Kommission vorgesehen: Höfe, die nicht mehr als 10 ha bewirtschaften, dürfen sich weiter auf eine Feldfrucht beschränken, solche bis zu 30 ha auf zwei Kulturen. Nur größere Betriebe wären zu einer Mindestdiversifizierung von drei Früchten verpflichtet.


Bis zu 5 % des Grünlands dürfte umgewidmet werden, solange es sich nicht um Flächen mit hohem Naturschutzwert handelt. Daneben sollen im Falle von Verstößen gegen das Greening maximal 30 % der Direktbeihilfen einbehalten werden. Allerdings konnten sich die Abgeordneten nicht darauf einigen, auf welche Weise Agrarumweltmaßnahmen und Zertifizierungsnachweise mit dem Greening verrechnet werden können - hier wurde der ursprüngliche Text der Europäischen Kommission wieder eingesetzt, der diese Option gar nicht vorsieht.


Da jedoch sowohl der Rat als mittlerweile auch die Kommission selbst dieses Konzept im Grundsatz unterstützen, rechnen Beobachter nicht damit, dass es völlig unter den Tisch fällt. Mit dem Rückhalt des Plenums können die Berichterstatter und Schattenberichterstatter jetzt offiziell Verhandlungen mit dem Rat aufnehmen. Eine endgültige Einigung wird für Juni angestrebt.


Ja zur Deckelung


An der Kappung der Direktzahlungen halten die Parlamentarier fest: Künftig soll kein Betrieb mehr als 300 000 Euro jährlich erhalten; bereits ab 150 000 Euro würden schrittweise Kürzungen der zusätzlichen Beträge greifen. Agrargenossenschaften sind jedoch ausdrücklich ausgenommen; Arbeitsplätze könnten angerechnet werden.


Daneben tritt das Hohe Haus dafür ein, dass kein Mitgliedstaat weniger als einen bestimmten Prozentsatz der durchschnittlichen Direktbeihilfen pro Hektar erhält. Dabei wurde sowohl ein Vorschlag unterstützt, der die Schwelle bei 65 % ansetzt, als auch eine Forderung der baltischen Länder nach wenigstens 55 % unmittelbar 2014 und 75 % bis 2019.


Hinsichtlich der internen Umstellung auf Regionalprämien trägt das Parlament jenen Stimmen Rechnung, die eine langsamere Angleichung des Prämienniveaus wünschen. Grünes Licht gaben die Abgeordneten für eine Sonderzahlung für die ersten 50 ha eines Betriebes. Hinsichtlich der Diskussion um den „aktiven Landwirt“ sollen die Mitgliedstaaten eine Liste mit Vorschlägen ergänzen, welche Einrichtungen künftig von Direktzahlungen ausgeschlossen sind.


Mehr Marktinstrumente


Ferner spricht sich das Plenum für die Fortführung des Pflanzrechtesystems im Weinbau sowie für die letztmalige Verlängerung der Zuckerquoten bis 2020 aus. Ländern wie Irland, die im Rahmen der Zuckermarktreform von 2006 ihre Produktion komplett eingestellt haben, soll die Möglichkeit eröffnet werden, erneut Quote zugeteilt zu bekommen. Um den Verwendern entgegenzukommen, soll die Kommission im Falle einer Versorgungsknappheit künftig leichter gesperrte Überschussmengen freigeben.


Auch das umstrittene neue Instrument zur Steuerung des Milchmarkts nach dem Wegfall der Garantiemengenregelung 2015 wird von den Abgeordneten mehrheitlich unterstützt: Sie erteilten grünes Licht dafür, Milcherzeuger, die ihre Produktion im Krisenfall einschränken, mit EU-Geld zu belohnen, jene Landwirte, die gleichzeitig über Gebühr mehr produzieren, hingegen zu bestrafen.


Darüber hinaus soll die Kommission künftig ausnahmslos für alle zur Lebensmittelproduktion bestimmten Agrarerzeugnisse Krisenmaßnahmen ergreifen dürfen. Branchenorganisationen würden nach dem Willen des Parlaments gestärkt und könnten teilweise auch für Nichtmitglieder verbindliche Maßnahmen treffen. Exporterstattungen sollen als Möglichkeit bleiben.


Wasserrahmenrichtlinie draußen


Hinsichtlich der Cross Compliance befürwortet das Parlament die Einführung eines Gelbe-Karte-Systems: Landwirte sollen bei geringfügigen Verstößen nicht unmittelbar mit Kürzungen rechnen müssen, sondern Zeit erhalten, Abhilfe zu schaffen. Ferner wurden neue Auflagen, die sich aus der Wasserrahmenrichtlinie ergeben würden, wieder gestrichen, ebenso wie der vorgesehene Schutz von Feuchtgebieten und kohlenstoffreichen Böden einschließlich eines Erstumbruchverbots.


Neu eingeführt wurde hingegen die Knüpfung der Direktzahlungen an die gute landwirtschaftliche Praxis hinsichtlich der Vermeidung von Antibiotikaresistenzen.


In der ländlichen Entwicklung unterstützte das Plenum insbesondere die Verschiebung der Neuabgrenzung benachteiligter Gebiete: Die Kommission soll bis Ende 2014 einen separaten Vorschlag vorlegen. Außerdem tragen die Abgeordneten die teilweise EU-Finanzierung neuer Formen der Risikoabsicherung mit, einschließlich eines Fonds zur Einkommensstabilisierung.


Namen werden veröffentlicht


Prinzipiell spricht sich das Parlament für eine namentliche Veröffentlichung von Agrargeldempfängern aus; dabei lässt es jedoch eine Hintertür offen. Die Empfehlung des Landwirtschaftsausschusses, den Vorschlag der Europäischen Kommission ersatzlos zu streichen, wurde von der Mehrheit zwar nicht mitgetragen. Darüber hinaus ist die Anonymisierung von Kleinerzeugern nicht mehr vorgesehen. (AgE)


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