In vielen Bundesländern ist die Agrarstrukturerhebung bereits im Februar angelaufen, in einigen Bundesländern wird sie erst ab April stattfinden. Nach Angaben des DBV handele es sich um eine Stichprobenerhebung bei rund 80.000 landwirtschaftlichen Betrieben, bei der die Betriebsleiter nach dem Agrarstatistikgesetz auskunftspflichtig seien.
Danach müssen Fragen zu verschiedenen agrarstrukturellen Themen wie den Produktionsgrundlagen, landwirtschaftlich genutzten Flächen und Viehbeständen, aber auch den Eigentums- und Pachtverhältnissen, der Beschäftigtenstruktur, den Einkommenskombinationen sowie dem Einsatz von Traktoren und Erntemaschinen beantwortet werden.
In den Fragebögen würden auch Kennnummern von Verwaltungsdaten erfragt. Dies diene der Entlastung der Befragten, so der DBV, da nur so bereits im Rahmen anderer Verwaltungsvorgänge erfasste Daten genutzt werden können, anstatt sie erneut beim Landwirt zu erfragen. Der Verband weist darauf hin, dass laut Bundesstatistikgesetz Namen und Adressen der Befragten sowie Kennnummern nicht an Dritte weitergegeben werden.
Die Agrarstrukturerhebung wird nicht nur in Deutschland, sondern in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union durchgeführt. Auf diese Weise würden europaweit vergleichbare agrarstrukturelle Daten gewonnen. Sie dienten vor allem der Planung und Erfolgskontrolle von Maßnahmen in der Politik und sind damit auch für den landwirtschaftlichen Berufsstand wichtig, heißt es beim Bauernverband. (ad)
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Rund 9 000 Höfe in Nordrhein-Westfalen werden befragt (19.3.2013)