Ihre ablehnende Haltung gegenüber den Greening-Vorschlägen der Europäischen Kommission hat Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner bekräftigt. Zwar stimme das Ziel einer stärkeren Umweltorientierung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), sagte die Ministerin bei der 23. Agrarkredittagung des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) vergangene Woche in Berlin. Eine Herausnahme von 7 % der Acker- und Dauerkulturflächen aus der produktiven landwirtschaftlichen Nutzung sei jedoch „sehr einseitig gedacht“.
Aigner: „Ich werde mich in Brüssel dafür einsetzen, dass Nahrungsgüter- und Rohstoffproduktion auf der gesamten Fläche nachhaltig erfolgt - und nicht nur auf 7%.“ Sie werde es nicht zulassen, an dieser Stelle eine „neue Konkurrenzsituation zum Umweltschutz“ aufzubauen. Ökologische Vorrangflächen passten nicht in eine Situation, in der hierzulande täglich „ohnehin rund 80 ha an wertvollen, produktiven Böden verlorengehen“ und landwirtschaftliche Nutzfläche immer knapper werde.
Harsche Kritik kam auch vom Präsidenten des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Gerd Sonnleitner. Auch er äußerte sich kritisch zu den Brüsseler Greening-Plänen: „Wer in Zeiten einer angespannten Welternährungslage und einer intensiven Suche nach Alternativen zur bisherigen Energiepolitik ausgerechnet 7 % Stilllegung in jedem landwirtschaftlichen Betrieb als Nachhaltigkeit ausgibt, der liegt falsch“, betonte der DBV-Präsident. Ähnlich argumentierte der CSU-Europaabgeordnete Albert Deß.
Der Kabinettchef von EU-Agrarkommissar Dr. Dacian Ciolos, Georg Häusler, wies die Kritik zurück. Er bezeichnete die Auswirkungen der vorgeschlagenen 7 %-Regelung als überschaubar. EU-weit würden Schätzungen der Kommission zufolge allenfalls 3 % oder 4 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) von den zusätzlichen Vorgaben betroffen sein. Gerade in Deutschland erfüllten die Betriebe in den meisten Regionen die Verpflichtungen, indem sie an Agrarumweltprogrammen teilnähmen, ökologisch wirtschafteten oder eine Reihe von Landschaftselementen auf ihren Flächen hätten, die angerechnet werden könnten.
Zudem plane die Kommission konkrete Festlegungen für extensive Wirtschaftsweisen, die auf den „ökologischen Vorrangflächen“ zulässig sein sollten. Im Ergebnis werde sich die Regelung allenfalls auf „ausgeräumten Ackerbaustandorten“ niederschlagen, in denen künftig ökologische Mindestanforderungen zu erfüllen seien. Hier wiederum würden andere EU-Mitgliedstaaten wie etwa Dänemark deutlich stärker betroffen sein als Deutschland. (AgE)