Bundesagrarministerin Ilse Aigner hat heute den von Hochwasserschäden betroffenen landwirtschaftlichen Betrieben im Rahmen der von der Bundesregierung kurzfristig bereitgestellten 100 Mio. Euro konkrete Soforthilfen zugesagt.
„Durch das Hochwasser und den Dauerregen stehen viele Felder unter Wasser. Höfe sind überschwemmt, Wirtschaftsgebäude zerstört, Ernten vernichtet. Deiche, Wege, Brücken und Wassersysteme müssen instandgesetzt oder erneuert werden", erklärte die CSU-Politikerin am Mittwochmorgen vor dem Agrarausschuss. Die Bundesregierung werde die Landwirte in dieser schwierigen Situation nicht allein lassen.
Auch wenn das genaue Ausmaß der Schäden zur Stunde noch nicht genau abzuschätzen ist, werde sie jetzt möglichst rasch handeln, sagte Aigner und reiste in das sächsische Hochwassergebiet, um sich vor Ort über die Lage zu informieren.
Das sind Aigners Sofortmaßnahmen
Um den betroffenen land- und forstwirtschaftlichen Betrieben in Deutschland zu helfen, sind in einem ersten Schritt folgende Sofortmaßnahmen geplant:
1. Soforthilfe für existenzgefährdete Betriebe in der Land- und Forstwirtschaft:
Das Bundeslandwirtschaftsministerium wird hierfür Bundesmittel bereitstellen. Das weitere Verfahren wird zunächst mit den Staatskanzleien der betroffenen Bundesländer, dann zwischen den Fachministerien abgestimmt.
Schwerpunktmäßig soll es darum gehen, Unternehmen zu helfen, deren Existenz durch Ertragsausfall und Flächenschäden infolge des Hochwassers gefährdet ist. Die Anzahl der betroffenen Betriebe und die Höhe der Schäden wird derzeit von den Bundesländern festgestellt. Ansprechpartner vor Ort sind die Landwirtschaftsbehörden der Länder.
2. Kurzfristige Sicherung, Wiederaufbau und Instandsetzung von Hochwasserschutzanlagen:
An vielen Deichen sind durch das zum Teil extreme Hochwasser Deichbrüche, Durchweichungen oder sonstige Schäden entstanden. Ziel soll sein, Hochwasserschutzanlagen so schnell wie möglich zumindest provisorisch zu sichern und wieder instand zu setzen, um Flussanrainer vor weiteren Gefahren durch Überschwemmungen zu schützen.
3. Liquiditätshilfeprogramm der Landwirtschaftlichen Rentenbank:
Die Landwirtschaftliche Rentenbank soll vom Hochwasser betroffenen Betrieben Darlehen zu besonders günstigen Konditionen anbieten. Diese Liquiditätshilfen können sowohl zur Reparatur oder zum Ersatz hochwassergeschädigter Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens verwendet werden, als auch zur Beschaffung von Betriebsmitteln oder kurzlebigen Wirtschaftsgütern.
4. Stundung von Beiträgen der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung:
Die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften sowie die landwirtschaftlichen Alters- und Krankenkassen können auf Antrag fällige Sozialversicherungsbeiträge stunden, wenn die sofortige Einziehung mit erheblichen Härten für die beitragspflichtigen Landwirte verbunden wäre. Sie sind vom Bundeslandwirtschaftsministerium gebeten worden, dieses Instrument sensibel unter Berücksichtigung der individuellen Bedingungen der betroffenen Betriebe einzusetzen.
Länder müssen jetzt mitziehen
Das Bundeslandwirtschaftsministerium will nun die Hilfsmaßnahmen mit den von Hochwasserschäden betroffenen Bundesländern eng abstimmen. Die Länder sind laut Aigner gefordert, die Schäden zu erheben sowie die Schadensregulierung und Abwicklung von Hilfsmaßnahmen vorzubereiten. Derzeit läuft eine Abfrage bei den Ländern, um das vorläufige Ausmaß der Schäden in der Land- und Forstwirtschaft zu ermitteln und die erforderlichen Hilfen möglichst zielsicher vornehmen zu können.
Um die einzelnen Maßnahmen zu koordinieren, findet kommende Woche auf Einladung des Bundeslandwirtschaftsministeriums eine Sonderkonferenz der Staatssekretäre der Landwirtschaftsministerien von Bund und Ländern statt. (ad)
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