Das Bundeslandwirtschaftsministerium wird keine neue Verordnung zur Regelung der Legehennenhaltung vorlegen. Das hat Ressortchefin Ilse Aigner vergangene Woche in Berlin angekündigt. Der Bund habe einen Vorschlag für eine verfassungskonforme Übergangsfrist für Kleingruppenhaltungen gemacht. Der sei im Bundesrat nicht mehrheitsfähig gewesen. „Das müssen wir zur Kenntnis nehmen“, so Aigner.
Kleingruppenhaltungen sind damit den Angaben zufolge weiterhin zulässig. Damit gilt für diese Anlagen bis auf weiteres auch keine zeitliche Befristung. Gleichzeitig könnten rein rechtlich auch neue Anlagen zugelassen werden. Auch für ausgestaltete Käfige nach EU-Recht, die in Deutschland nach der Aigner-Verordnung nur noch bis 2020 genehmigungsfähig sein sollten, fällt diese Befristung weg.
Nunmehr liegt es an den Ländern, über den Bundesrat einen eigenen Verordnungsentwurf einzubringen, der dann vom Bundeslandwirtschaftsministerium akzeptiert werden müsste. Ob es dazu kommt, ist derzeit allerdings unwahrscheinlich, nachdem sich bislang an der Frage des Bestandsschutzes für Kleingruppenhaltungen die Geister schieden. Ein angemessener Bestandsschutz für bestehende Anlagen sei nicht zuletzt für den Investitionsstandort Deutschland unverzichtbar, bekräftigte Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsminister Dr. Hermann Onko Aeikens. Der Deutsche Bauernverband (DBV) appellierte an die zuständigen Minister des Bundes und der Länder, sich zu einigen. (AgE)
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