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Aigner will LSV-Bundesträger

Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner strebt einen Bundesträger in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV) an. In einem Beitrag für die Dezember-Ausgabe von "LSV kompakt" betont Aigner die Notwendigkeit einer weiteren deutlichen und nachhaltigen Reduzierung der Verwaltungskosten in der LSV.

Lesezeit: 2 Minuten

Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner strebt einen Bundesträger in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV) an. In einem Beitrag für die Dezember-Ausgabe von "LSV kompakt" betont Aigner die Notwendigkeit einer weiteren deutlichen und nachhaltigen Reduzierung der Verwaltungskosten in der LSV.


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"Zur Zeit existieren neun landwirtschaftliche Alters-, Kranken- und Pflegekassen sowie neun landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften, die alle die gleichen Aufgaben haben", schreibt die Ministerin. Viele dieser Aufgaben ließen sich ihrer Auffassung nach bündeln und effizienter erledigen. Vorbehalte gegenüber einer Zentralisierung weist Aigner zurück. Die Erfahrung bei anderen Sozialversicherungszweigen zeige, dass die Betreuung der Versicherten vor Ort bei einem Bundesträger nicht leiden müsse. Ausdrücklich beruft sich die CSU-Politikerin auch auf das einstimmige Votum des DBV-Präsidiums für die Errichtung eines Bundesträgers.


Keinen Zweifel lässt die Ministerin an der Umsetzung des Lastenausgleichs in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung (LUV) aufkommen, der erstmals im nächsten Jahr wirksam werde. Die neue Lastenverteilung sei ein "wichtiger Schritt zu mehr innerlandwirtschaftlicher Solidarität und überregionaler Beitragsgerechtigkeit." Aigner weist zugleich darauf hin, dass ein einheitlicher Bundesträger die bestehenden Wettbewerbsverzerrungen in der Beitragsbelastung der Landwirte beseitigen würde, weil dann alle Lasten gemeinsam getragen würden. Solange es jedoch weiterhin regionale Träger gebe, sei eine Lastenverteilung zwischen den einzelnen regionalen Trägern unabdingbar. Aigner: "Warum sollen die Beiträge in bestimmten Regionen deutlich geringer sein, als Berufskollegen für vergleichbare Betriebe in anderen Regionen Deutschlands zahlen müssen?"


Die Bundesregierung habe zudem sichergestellt, dass durch die Lastenverteilung ab 2011 niemand überfordert werde, da nur die Altrenten gemeinsam finanziert würden. Die durch die Lastenverteilung bewirkten Änderungen bei den Leistungsaufwendungen würden auch bei der Verteilung der Bundesmittel berücksichtigt. Damit habe ihr Haus den einstimmig vorgebrachten Vorschlag des Berufsstandes aufgegriffen, so die Ministerin. (AgE)

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