Saatgut darf keinerlei gentechnisch veränderten Organismen (GVO) enthalten. Diese Nulltoleranz gilt für konventionelles und ökologisches Saatgut gleichermaßen. Die Saatzucht- oder Vertriebsfirmen als Inverkehrbringer von Saatgut haben daher entsprechend Sorge dafür zu tragen, dass konventionelles und ökologisch erzeugtes Saatgut zu 100 % gentechnikfrei ist, erklärt das Agrarministerium von Baden-Württemberg. Im Rahmen des Saatgut-Monitorings untersucht das Land regelmäßig das im Handel befindliche Saatgut.
Im Jahr 2012 hat das Ministerium insgesamt 100 Mais-Saatgutpartien untersucht. In drei Proben wurden GVO-Spuren festgestellt. Bei Sojabohnen wurden in diesem Jahr 13 Saatgutpartien beprobt. Dabei wurden in vier Saatgutpartien Spuren von GVO gefunden, für die innerhalb der Europäischen Union keine Zulassung zum Anbau besteht. Die Unternehmen haben das verunreinigte Saatgut freiwillig vom Markt genommen.
Hintergrund
Die Saatgutuntersuchungen des Landes auf gentechnisch veränderte Samen (GVO) konzentrieren sich auf die Kulturarten bei denen weltweit gesehen gentechnisch veränderte Sorten im Anbau sind und die gleichzeitig als konventionell gezüchtete Pflanzenarten auch in Deutschland zum Anbau kommen, nämlich Mais, Sojabohnen und Raps.
Die Saatgutprobenahme und die Saatgutuntersuchungen beim Landwirtschaftlichen Technologiezentrum (LTZ) in Karlsruhe-Augustenberg sind so terminiert, dass die Ergebnisse vor der Aussaat vorliegen, so das Ministerium weiter. Das GVO-Saatgutmonitoring beginnt jedes Jahr – entsprechend dem Aussaatzeitpunkt der Kultur in der Praxis – mit Mais, gefolgt von Soja und Raps.
Durch diese Vorgehensweise könne ein Umpflügen bereits ausgesäter Flächen vermieden werden – dies würde notwendig, wenn im Nachhinein festgestellt wird, dass sich im bereits ausgesäten Saatgut Spuren von GVO befinden. (ad)