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Alle siebzehn Minuten ein Wildunfall

85-mal pro Tag, also alle 17 Minuten, kommt es zu einem Zusammenstoß zwischen Wild und einem bei der Allianz versicherten Fahrzeug. Aufs ganze Jahr betrachtet sind das insgesamt 31.250 Wildschäden mit einem Gesamtschaden von 71,44 Millionen Euro, berichtet die Versicherung. Besonders oft krachte es in Bayern.

Lesezeit: 4 Minuten

85-mal pro Tag, also alle 17 Minuten, kommt es zu einem Zusammenstoß zwischen Wild und einem bei der Allianz versicherten Fahrzeug. Aufs ganze Jahr betrachtet sind das insgesamt 31.250 Wildschäden mit einem Gesamtschaden von 71,44 Millionen Euro (Jahresauswertung 2016), berichtet die Versicherung.


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Besonders oft krachte es in Bayern: Hier kam es knapp 9100 mal zu Zusammenstößen. Das ist fast jeder dritte Wildunfall (29 Prozent). In deutlichem Abstand folgen Niedersachsen mit 2900 (9,1 Prozent), Baden-Württemberg mit 2600 (8,3 Prozent), und Sachsen-Anhalt mit knapp 2500 (7,8 Prozent) Fällen. Autos in Bremen (40 Fälle/0,1 Prozent), Hamburg (97 Fälle/0,3 Prozent) und Berlin (175 Fälle/0,6 Prozent) blieben weitgehend verschont.


Wildunfälle verursachen einen durchschnittlichen Sachschaden von rund 2300 Euro. Wobei die Reparaturkosten in Hamburg mit 2650 Euro pro Fahrzeug am höchsten ausfallen, während sie in Nordrhein-Westfalen mit 2125 Euro zu Buche schlagen. Im Ausland wird es meist deutlich teurer. Hier liegt der Schaden bei 2970 Euro pro Unfall. Der teuerste Schaden im vergangenen Jahr wurde übrigens in Bayern von Rotwild verursacht. An der betroffenen Zugmaschine entstand ein Schaden von rund 52.000 Euro.



Keine Hauptsaison für Wildwechsel


Auch wenn es im Jahresverlauf Zeiten mit erhöhtem Risiko gibt, müssen Autofahrer rund ums Jahr auf der Hut sein, so die Versicherung weiter. Wildunfälle seien eine häufig unterschätzte Gefahr, eine einzige „Hauptsaison“ gebe es nicht. Verstärkte Aktivitätsphasen des Wildes sind beispielsweise im April/Mai mit Beginn der austreibenden Vegetation zu verzeichnen. Rehe und Hirsche sind nun verstärkt auf Nahrungssuche und queren dabei oftmals Straßen.


Einen weiteren Schwerpunkt stellen die Paarungszeiten dar. Diese sind beim Rotwild zum Beispiel im September/Oktober, bei den Rehen bereits im Juli/August. Die paarungswilligen Tiere sind auf der Suche nach Partnern oftmals „blind vor Liebe“ und verlieren dabei oft den Blick für die ihnen drohenden Gefahren.


Statistisch gesehen passieren die meisten Unfälle zwischen 5 und 8 Uhr am Morgen sowie zwischen 17 Uhr und Mitternacht. „Da die Tiere vor allem in der Morgen- und Abenddämmerung unterwegs sind, liegen hier tendenziell die Gefahrenschwerpunkte. Sofern diese Zeiten auch noch mit dem Hauptberufsverkehr zusammenfallen und die Straßen stärker befahren sind, ist das Risiko entsprechend erhöht“, erklärt David Rosenbach, Diplom-Forstwirt und Allianz Experte für Waldversicherungen.


Etwa 80 Prozent der Schadenfälle sind auf Rehe zurückzuführen. „Das liegt vor allem daran, dass sie flächenmäßig am weitesten verbreitet sind“, sagt Rosenbach. „Damwild, Rotwild oder auch Wildschweine kommen dagegen nicht in allen Regionen vor.“ Danach folgen mit etwa zehn Prozent Wildschweine. Die restlichen zehn Prozent sind kleinere Tiere wie Füchse oder Hasen.


Was ist zu tun, wenn es zu einem Wildunfall gekommen ist?


Zunächst muss die Unfallstelle abgesichert werden. Hier gilt: Warnblinklicht einschalten, Sicherheitsweste anlegen, Warndreieck aufstellen. Anschließend um mögliche Verletzte kümmern und Polizei sowie gegebenenfalls Rettungswagen rufen. „Vor dem Hintergrund des Tierschutzes muss der Unfall auf jeden Fall gemeldet werden“, erklärt David Rosenbach. „Wenn das Tier nach dem Zusammenstoß wegläuft, wird der zuständige Jäger eine sogenannte Nachsuche organisieren. Speziell ausgebildete Jagdhunde nehmen mit ihrem Führer dabei die Fährte auf, um festzustellen ob das Wild schwerer verletzt ist und ihm gegebenenfalls unnötiges Leid zu ersparen.“


Liegt ein Tier verletzt auf der Straße, sollte man es auf gar keinen Fall anfassen. „Es könnte sich bedroht fühlen, ausschlagen oder beißen“, so Rosenbach weiter. „Liegt das Tier tot auf der Straße und besteht keine Eigengefährdung, dann kann man den Kadaver (mit Schutzhandschuhen) vorsichtig an den Straßenrand ziehen. Das Mitnehmen der Tiere ist verboten, das wäre Wilderei und somit eine Straftat.“


Der Unfall muss außerdem unbedingt dokumentiert werden. Polizei oder Jagdpächter können eine Wildschadenbestätigung ausstellen. Anschließend sollte so schnell wie möglich die Versicherung kontaktiert werden und – ganz wichtig: Unfallspuren am Fahrzeug erst nach der Begutachtung durch die Versicherung entfernen.

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