Es ist schnell passiert: Beim Hoffest stürzt ein Kind von der Strohburg. Die Eltern machen mögliche Arzt- und Krankenhauskosten bei Ihrer Versicherung geltend. Oft kommt dann das böse Erwachen und die Betriebshaftpflicht-Versicherung zahlt nicht. Größere Veranstaltungen müssen Sie nämlich dem Versicherer melden und ggf. einen Zusatzbeitrag zahlen.
Insbesondere auf Betrieben mit Direktvermarktung lohnt es sich deshalb, den eigenen Versicherungsschutz unter die Lupe zu nehmen. Auf Höfen mit hohem Besucherverkehr besteht natürlich ein höheres Risiko für Unfälle. Auch den Hofladen und Ihre Produkte sollten Sie gut absichern. So vermeiden Sie im Schadensfall Verdienstausfälle oder hohe Kosten für Regressforderungen.
Machen Sie deshalb mit bei unserem Versicherungs-Check für Direktvermarkter! Welche Versicherungen brauchen Sie? Müssen Sie Ihre Betriebshaftpflicht erweitern? Worauf können Sie verzichten? Die Antworten finden Sie in der aktuellen top agrar-Ausgabe 5/2009 ab Seite 28.