Mit dem kürzlich veröffentlichten Bundesunfallkassen-Neuordnungsgesetz wird für Ehegatten von Landwirten die rückwirkende Befreiung von der Versicherungspflicht in der Alterssicherung der Landwirte wieder deutlich erleichtert. Durch die rückwirkend in Kraft getretene Gesetzesänderung bleiben rund 2000 jungen Familien Beitragsnachforderungen von insgesamt rund 6 Mio. Euro erspart, erklärte Agrarstaatssekretär Peter Bleser am Freitag.
Die Reform betrifft Ehegatten von Landwirten, die außerhalb der Landwirtschaft über eine anderweitige gesetzliche Absicherung verfügen. Diese können sich nach einer Heirat von der Versicherungspflicht in der Alterssicherung der Landwirte befreien lassen. Nachdem der Bundesrechnungshof 2010 eine Erschwerung der Befreiungsmöglichkeiten durchgesetzt hatte, war die rückwirkende Befreiung von der Versicherungspflicht nur noch innerhalb von drei Monaten nach der Heirat möglich.
Wenn der Antrag später gestellt wurde, konnten sich Betroffene lediglich für die Zukunft befreien lassen. Da sich viele junge Familien nicht bewusst waren, dass ein solcher Antrag nötig ist, hatte das teils zu hohen Beitragsnachforderungen der Alterskasse geführt. „Wer bereits versichert ist, sollte nicht nur aufgrund von Unwissenheit doppelt bezahlen müssen. Ich bin daher froh, dass wir nun wieder eine praktikablere und gerechtere Lösung gefunden haben“, sagte Bleser.
Künftig beginnt die dreimonatige Frist für Anträge auf eine rückwirkende Befreiung von der Alterssicherung der Landwirte wieder an dem Tag, an dem die Alterskasse die Versicherungspflicht festgestellt hat. Damit wird nicht mehr auf den Zeitpunkt der Eheschließung abgestellt, sondern auf den Moment, in dem den Betroffen bewusst wird, welche Forderungen auf sie zukommen.
Da der Datenabgleich zwischen der Alterskasse und der Deutschen Rentenversicherung bereits vor einiger Zeit verbessert wurde, unterstützt nun auch der Bundesrechnungshof den Verzicht auf die vormals eingeführte Verschärfung der Rechtslage.
Peter Bleser betonte, dass die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau die Betroffenen auch ohne besonderen Antrag oder anhängigen Widerspruch zügig informieren wird. Bereits gezahlte Beiträge werden bei Vorliegen der Befreiungsvoraussetzungen zurückerstattet, wenn die Betroffenen das wünschen. (ad)
Hintergrund:
Alterskassen-Nachforderungen endgültig vom Tisch (23.9.2013)