Anlässlich des vor kurzem beschlossenen neuen Mess- und Eichgesetzes erklärte der DBV, der nunmehr sichergestellte Erhalt der amtlichen Nacheichung gebe den Landwirten Sicherheit. Der Bauernverband hatte sich im Gesetzgebungsverfahren mit Nachdruck für die Beibehaltung der unabhängigen amtlichen Kontrolle der Messgeräte eingesetzt. Wenn der Ersatz der amtlichen Ersteichung durch ein Konformitätsbewertungsverfahren nicht zu verhindern sei, werde die hoheitliche Kontrolle der Genauigkeit der Messgeräte wichtiger denn je, so die DBV-Argumentation.
Da die Messgeräte in der Regel bei den Lieferanten oder den Abnehmern stünden, seien die Landwirte auf eine fehlerfreie Messtechnik angewiesen. Andernfalls drohten ungerechtfertigte Kostensteigerungen im Einkauf oder Einkommensverluste beim Verkauf. Trotz des inzwischen verabschiedeten Gesetzes bleibt das Thema „Eichung“ für den Bauernverband relevant. Seinen Angaben zufolge gilt es darauf zu achten, dass die Qualität der Kontrolle von Messgeräten nicht durch untergesetzliche Regelungen unterlaufen werde. Eine Verlängerung der Eichfristen werde deshalb ebenso abgelehnt wie ein Aufweichen der unabhängigen Kontrolle. Zudem fordert der DBV eine Aufnahme aller im landwirtschaftlichen Geschäftsverkehr zum Einsatz kommenden Messgeräte in die Eichpflicht. AgE