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Amtstierärzte klagen über Personalnot

Die Geflügelpest und die ständige Zunahme von Tierschutzproblemen bringt es an den Tag: Die Mitglieder des Bundesverbandes der beamteten Tierärzte (BbT) haben auf ihrer Frühjahrstagung erneut ein erhebliches Personaldefizit in allen Bereichen der öffentlichen Veterinärverwaltung festgestellt.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Geflügelpest und die ständige Zunahme von Tierschutzproblemen bringt es an den Tag: Die Mitglieder des Bundesverbandes der beamteten Tierärzte (BbT) haben auf ihrer Frühjahrstagung erneut ein erhebliches Personaldefizit in allen Bereichen der öffentlichen Veterinärverwaltung festgestellt.


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Die bisherige Hoffnung, dass die Personalverantwortlichen in den Kreisen, kreisfreien Städten und Ländern im Rahmen Ihrer Fürsorgepflicht längst überfällige Schritte einleiten, habe sich nicht erfüllt. Deshalb hat der BbT ein eigenes Projekt zur Personalbedarfsermittlung auf den Weg gebracht.



"Nach unserer Ansicht ist es zwingend erforderlich, die bewährten Strukturen der integrierte Ämter in den unteren Verwaltungsbehörden massiv zu stärken," erläutert Präsident Dr. Holger Vogel. "Wir sind der Auffassung, dass diese Organisationsform die beste ist, um den vielfältigen Anforderungen an unseren Beruf gerecht zu werden."



In dem auf den Jahreskongress folgenden Seminar " Berufsbild Amtstierarzt im Spannungsfeld eigener Vorstellungen, dienstlicher Anforderungen und gesellschaftlicher Erwartung Umgang mit dem Wandel der Zeit" haben Amtstierärzte aus dem ganzen Bundesgebiet, sowie aus Österreich und der Schweiz die aktuellen Probleme diskutiert.



Im Vordergrund standen dabei insbesondere auch die vielfältigen Erwartungen der Gesellschaft an den Berufsstand. Ein Fazit war, dass der amtstierärztliche Dienst wie viele Bereiche der öffentlichen Verwaltung von veränderten Vorstellungen von Berufsanfängern betroffen ist. Darauf müssen sich die Verwaltungen einstellen und andere Angebote zur Arbeitsplatz und Zeitgestaltung entwickeln.


Garantenstellung von Amtsträgern/Amtstierärzten


Amtsträger stehen täglich im Spannungsfeld zwischen Pflichtenerfüllung und Haftung. Haftung in diesem Sinne ist nicht nur vermögensrechtlicher Art, sondern kann auch disziplinarrechtlicher, ggf. auch strafrechtlicher Natur sein.



In diesem Zusammenhang hört Rentsanwalt Andreas Krause, Leiter Geschäftsbereich Dienstleistungszentren des Deutschen Beamtenbundes (DBB), oft die Frage von Amtsträgern: “Mache ich mich strafbar, wenn ich Amtshandlungen zum Schutz der mir anvertrauten Rechtsgüter unterlasse, weil die zu knappe Personaldecke ein sofortiges Tätigwerden nicht zulässt?“ Der folgende Artikel gibt Antworten:



Außerdem: Der dbb führt berufsbezogenen Rechtsschutz im Auftrag seiner Mitgliedsorganisationen für deren Einzelmitglied durch. Mehr...

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