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Agrarpolitik bei der Landtagswahl Maisernte Baywa in Insolvenzgefahr

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Anbauverbot für Mais an Donau

Die von den Landratsämtern Deggendorf, Passau und Straubing-Bogen erlassenen Anbauverbote für Mais in Flussnähe sind rechtens.

Lesezeit: 2 Minuten

Das hat am Dienstag das Verwaltungsgericht Regensburg bestätigt und die Klagen von 22 betroffenen Landwirten abgewiesen. Wie die Passauer Neue Presse berichtet, hatten die Behörden nach umfangreichen Berechnungen nach dem Hochwasser 2002 festgestellt, dass der Wasserspiegel der Donau im Bereich Straubing, trotz eines verhältnismäßig niedrigen Hochwasserabflusses, die Deichkrone erreicht hatte. Nach Ansicht der Behörden lag der Grund dafür darin, dass der Bewuchs an den Ufern und im Vorland der Donau zwischen Straubing und Vilshofen in den letzten Jahren derart zugenommen hat, dass das Wasser nicht mehr ausreichend ablaufen könne. Die Regierung von Niederbayern hat daraufhin den Bewuchs entlang des Ufers des 70 Kilometer langen Flussabschnitts ausholzen lassen. Zudem verhängten die Landratsämter für rund 3100 Grundstücke das seit dem 1. Januar 2008 geltende Anbauverbot für Mais und Sonnenblumen, das nun Gegenstand der Verhandlung war.


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Das Gericht stimmte den Behörden nun gestern zu, dass der Schutz der Bevölkerung vor Hochwasser höher zu gewichten sei als das Interesse der Landwirte, ihre Grundstücke in der bisherigen Form weiter nutzen zu können. Nach Angaben des Bauernverbandes bedeutet das Verbot jedoch eine Ertragseinbuße von rund 425 Euro pro Hektar in jedem Jahr, in dem Mais angebaut worden wäre. Zudem besteht die Befürchtung, dass die Entscheidung auch Nachahmer in anderen Regionen Deutschlands finden könnte. Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts können die Landwirte nun in Berufung gehen.

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