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Novelle des Tierschutzgesetzes
BMEL: Anbindehaltung verboten - aber nicht für alle
Immer noch gibt es gerade in Süddeutschland viele Milcherzeuger mit Anbindehaltung. Sofern sie mit genug Grünland versorgt sind und max. 50 Tiere haben, könnte es weitergehen. Auch langfristig.
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