Gerade in der Erntezeit kommt es vor, dass Landwirte z.B. einen Anhänger über Nacht auf dem Feld lassen. Dabei riskieren sie allerdings den Diebstahlschutz der evtl. vorhandenen Teilkaskoversicherung.
So hielt z.B. das Landgericht Lüneburg die Kürzung von 50% der Versicherungsleistung für gerechtfertigt, als ein Landwirt nach Beendigung der Mäharbeiten zwei unbeladene und ungesicherte Anhänger auf dem Feld zurückließ und diese dann gestohlen wurden. Die Versicherung unterstellte grobe Fahrlässigkeit, der Landwirt bekam nur 12500 € statt 25000 € als Wertersatz für die gestohlenen Anhänger (Az.: 5 O 18/16). Eine so hohe Kürzung der Versicherungsleistung sei zwar eher selten, so Versicherungsberater Bernhard Post vom Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband. Er empfiehlt jedoch:
- Lassen Sie Ihre Anhänger am besten nicht woanders stehen. Im Zweifelsfall machen Sie lieber eine Fahrt mehr, um die Anhänger auf den Hof zu holen.
- Wenn Sie doch immer mal wieder einen Anhänger auf dem Feld stehen lassen, sollten Sie dies aktiv beim Versicherer ansprechen und sich zusichern lassen, dass der Anhänger trotzdem versichert ist. Dann kann die Versicherung in einem möglichen Schadenfall keine Einwendungen wegen grober Fahrlässigkeit machen.
Dieser Tipp stammt aus der aktuellen top agrar 7/2018. Mehr zum Abo hier...