Innerhalb der Bundesregierung nähern sich die Positionen über mögliche Einschränkungen des privilegierten Bauens im Außenbereich im Rahmen der anstehenden Novelle des Baugesetzbuches an. Zwar brachte ein Treffen des Bundesbauministeriums und des Landwirtschaftsressorts auf Staatssekretärsebene letzte Woche in Berlin noch keine Einigung; man habe aber insoweit Einvernehmen erzielt, dass es für gewerbliche Bauten im Außenbereich beim privilegierten Bauen eine Deckelung geben solle, erklärte Staatssekretär Peter Bleser nach der Zusammenkunft.
Bleser wies darauf hin, dass über die genaue Ausgestaltung der Rechtsänderung noch verhandelt werde. Angestrebt werde ein einfaches, für alle Beteiligten nachvollziehbares Modell. Das Bauministerium schlägt bekanntlich in seinem Gesetzentwurf vor, große gewerbliche Tierhaltungsanlagen von der Privilegierung auszunehmen. Maßgeblich sollen dabei die Grenzen zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) sein. Demgegenüber favorisierte das Aigner-Ministerium bislang eine Regelung, die sich an der regionalen Viehdichte orientiert.
DBV-Präsident Gerd Sonnleitner hat unterdessen erneut vor einer Änderung des Baurechts gewarnt. Um die Probleme in viehdichten Gebieten zu lösen, müsse stattdessen über Anpassungen im Umweltrecht und einen strengeren Vollzug der geltenden Regelungen nachgedacht werden, sagte Sonnleitner bei der Vorstellung des DBV-Situationsberichts. (AgE)