Nach monatelangen Verhandlungen haben sich Vertreter von Bund und Ländern im Vorfeld des Vermittlungsausschusses auf einen Kompromiss zur 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes geeinigt.
Die Antibiotikagabe an Tiere soll stärker als bislang vorgesehen verringert werden. Der Vermittlungsausschuss hat am Mittwoch einen Einigungsvorschlag beschlossen, der eine Reihe entsprechender Anliegen des Bundesrates in eine vom Bundestag bereits im Februar beschlossene Arzneimittelnovelle übernimmt.
So soll die Mitteilungspflicht des Tierhalters zu verabreichten Antibiotika über den Mastbereich hinaus auf die Zeit der Tieraufzucht erweitert werden. Dabei soll zusätzlich auch die Nutzungsart berücksichtigt werden.
Bei erheblicher Überschreitung der bundesweiten Therapiehäufigkeit wird der Tierhalter gegenüber der Behörde verpflichtet, einen Minimierungsplan unaufgefordert vorzulegen. Zudem erhält die Behörde stärkere Befugnisse, die verringerte Antibiotikagabe gegenüber dem Tierhalter durchzusetzen. Bei wiederholten Verstößen gegen behördliche Minderungsanordnungen kann ein Betrieb nach dem Vermittlungsergebnis in besonders schwerwiegenden Fällen bis zu drei Jahre lang stillgelegt werden.
Die aus der Therapieüberwachung erlangten Daten sollen über diesen Bereich hinaus auch bei Verdacht auf Verstöße gegen das Lebensmittel-, Tierschutz- und Tierseuchenrecht verwendet werden dürfen. Der Bundesrat hatte sich für eine völlige Streichung der Datenbeschränkung ausgesprochen.
Beide Häuser müssen den Kompromissvorschlag noch bestätigen. Der Deutsche Bundestag wird sich bereits in dieser Woche, der Bundesrat am 5. Juli 2013 damit befassen.
DBV: Viel Bürokratie und scharfe Sanktionen
Der DBV sieht mit dem neuen Gesetz viel zusätzliche Dokumentationsarbeit auf Tierhalter und Tierärzte zukommen. „Beim Aufbau einer staatlichen Antibiotika-Datenbank muss überbordende Bürokratie vermieden und auf das bestehende Monitoring im Rahmen des QS-Systems zurückgegriffen werden können“, forderte der Generalsekretär des DBV, Dr. Helmut Born. Zudem halte man die nun vorgesehenen Sanktionsmechanismen für überzogen.
„Die Drohung, die Tierhaltung bis zu drei Jahre untersagen zu können, gehen an die Grenze des Erträglichen!“, kritisierte Born. Zwar sei man sich mit Bund und Ländern einig, den Antibiotikaeinsatz zu minimieren und Resistenzentwicklungen einzuschränken, dennoch würden gerade diese Regelungen deutlich über das Ziel hinausschießen. Grundsätzlich bekräftigte Born, dass eine Antibiotika-Minimierungsstrategie sich nicht nur auf den Veterinärbereich beschränken dürfe. Probleme mit resistenten Keimen im Humanbereich und in der Heimtierhaltung müssen ebenso stringent angegangen werden.
Der DBV-Generalsekretär warnte zudem vor falschen Erwartungshaltungen. „Wer den Menschen vormacht, über das neue Gesetz würde gänzlich auf Antibiotika in der Tierhaltung verzichtet werden können, handelt erstens unredlich und zweitens gegen den Tierschutz!“ Ein vollständiger Verzicht auf Antibiotika sei schon allein deshalb nicht möglich, „weil Tiere genauso wie Menschen erkranken können und ein Recht auf angemessene Behandlung haben“, stellte Born klar. (ad)
vgl.:
Häusling: EU-Regeln für Antibiotika nötig (26.6.2013)
Durchbruch: Antibiotikakontrolle wird verschärft (25.6.2013)
Geflügelverbände gehen rechtlich gegen Antibiotikaüberprüfung vor (25.6.2013)