Die von der Bundesregierung angestrebte deutliche Reduzierung desAntibiotikaeinsatzesin der Tierhaltung wird mit einem zusätzlichen bürokratischen Aufwand für Landwirte, Tierärzte und Behörden einhergehen. Das geht aus dem Entwurf zur Novellierung des Arzneimittelgesetzes (AMG) hervor, den das Bundeskabinett letzte Woche beschlossen hat.
Danach sind Mäster künftig verpflichtet, neben dem weiter zu führenden Stallbuch über den Medikamentenseinsatz vierteljährlich Daten über den Einsatz von Antibiotika der zuständigen Landesbehörde zu übermitteln, wobei eine Übertragung dieser Verpflichtung auf Dritte ausdrücklich zugelassen werden soll.
Im Rahmen des geplanten Antibiotikaminierungskonzepts als Kernstück der Novelle soll den Überwachungsbehörden ermöglicht werden, die Behandlungshäufigkeit mit Antibiotika in einem Betrieb zu beurteilen und mit anderen Betrieben zu vergleichen. Liegt ein Betrieb oberhalb von bundesweiten Kennzahlen, soll ihn die Behörde zur Vorlage eines Minimierungsplans veranlassen und konkrete Maßnahmen anordnen können, etwa bauliche Verbesserungen, bestimmte Managementvorgaben, Hygienemaßnahmen oder auch eine Reduzierung des Tierbesatzes. Die Grundlage für die Erfassung und Bearbeitung der Daten soll eine bundeseinheitliche amtliche Datenbank bilden, die von den Ländern aufgebaut werden soll.
Vorgesehen sind ferner restriktivere Regelungen für den Einsatz bestimmter Antibiotika, die auch in der Humanmedizin bedeutend sind.
Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner sprach von einer der „tiefgreifendsten und ehrgeizigsten Reformen der Tierarzneimittel-Gesetzgebung“. Der DBV kritisierte „extrem bürokratische Auflagen“ für die Halter und warnte davor, die Eigeninitiative der Landwirtschaft zur Reduzierung des Antibiotikaeinsaetzes im Rahmen von Qualität und Sicherheit GmbH (QS) zu untergraben.
Erhebliche Kosten
Die Bundesregierung veranschlagt den Aufwand, der für die gut 165 000 Schweine-, Kälber- und Hühnermastbetriebe in Deutschland aus den vorgesehenen Neuregelungen, auf rund 42 Mio. Euro im Jahr. Die Kosten entstehen insbesondere bei der laut Entwurf künftig verpflichtenden vierteljährlichen Weitergabe von Daten über den Antibiotikaeinsatz im Betrieb, der Ermittlung der Ursachen für das Überschreiten einer Durchschnittsmarke beim Antibiotikaeinsatz sowie der gegebenenfalls geforderten Aufstellung eines betrieblichen Antibiotikaminimierungsplans und den daraus resultierenden Maßnahmen.
Die Mehrkosten für die Länder, die durch die geforderte zentrale Datenbank und zusätzliche Kontrollaufgaben entstehen, schätzt die Regierung auf rund 22 Mio. Euro im Jahr. (AgE)
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