Das Bundeskabinett hat beschlossen, dass Landwirte, Forstwirte und Gärtner ab dem 1. Januar 2012 Arbeitskräfte aus Rumänien und Bulgarien ohne Arbeitgenehmigung bis zu 6 Monaten im Kalenderjahr beschäftigen können. "Mit der pragmatischen Entscheidung wurde der Entwicklung in der Praxis Rechnung getragen, Bürokratie abgebaut und Flexibilität geschaffen, zeigten sich DBV-Präsident Gerd Sonnleitner und GLFA Gartenbau-Präsident Martin Empl erfreut. Beide sehen sich damit für ihren intensiven Einsatz in den letzten Monaten belohnt.
Die Verbände teilen weiter mit, dass Arbeitskräfte aus Rumänien und Bulgarien für eine Saisonbeschäftigung nach § 18 der Beschäftigungsverordnung ab 1. Januar 2012 keine EU-Arbeitsgenehmigung mehr benötigen. Auch für osteuropäische Arbeitskräfte gelte in diesem Zusammenhang das deutsche Arbeits- und Arbeitsschutzrecht. Die tarifvertraglichen Regelungen würden in gleicher Weise wie für die inländischen Arbeitnehmer in den Betrieben der Landwirtschaft und des Gartenbaus angewendet.
Der Beschluss des Bundeskabinetts wird in den nächsten Wochen umgesetzt. (ad)