Vor 9 Jahren hatten Archäologen auf dem Land eines hessischen Bauern einen antiken Pferdekopf gefunden. Experten zufolge ein „Sensationsfund“. Die Rechtslage sieht eine Entschädigung für den Besitzer des Landes vor. Doch die ließ auf sich warten.
Nach jahrelangem Prozess hat das Gericht vergangene Woche entschieden. Das Land Hessen muss dem Landwirt eine Summe von insgesamt 821.000 Euro zahlen, meldet Focus Online. Das entspricht der Hälfte des Marktwerts der antiken Skulptur.
Nach dem hessischen Denkmalschutzgesetz geht ein solcher Fund automatisch in den Besitz des Landes über. Das Land hat dem Eigentümer des Fundortes jedoch eine angemessene Enteignungssumme zu zahlen. Diese richtet sich nach dem Wert des Fundes. Auf dieser Grundlage hatte das Land Hessen dem Landwirt aus Waldgirmes zunächst eine Summe von 48.000 Euro gezahlt. Nach Ansicht des Landwirts viel zu wenig. Er ging vor Gericht und bekam nun Recht, so Focus weiter.
Wert von Fund auf 1,6 Mio. Euro geschätzt
Das Gericht schloss sich vergangene Woche der Einschätzung einer Gutachterin an, die den Wert der Skulptur auf gut 1,6 Millionen Euro schätzt. Damit muss das Land Hessen dem Landwirt weitere 773.000 Euro Enteignungsgeld nachzahlen.
Nach Einschätzung von Experten solle der Fund Teil eines Reiterstandbilds von Kaiser Augustus (63 v. bis 14 n. Christus) sein. Wie der hessische Minister für Wissenschaft und Kunst, Boris Rhein (CDU) nach Angaben der Taunus Zeitung verkündete, wird der Pferdekopf ab dem 18. August auf der Saalburg in Bad Homburg ausgestellt sein.
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