Die steuerlichen und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen sollen verkürzt werden. Nach dem Regierungsentwurf für das Jahressteuergesetz 2013, der jetzt dem Bundesrat zugeleitet worden ist, sollen die Aufbewahrungsfristen von derzeit 10 Jahren im kommenden Jahr auf acht Jahre und 2015 auf sieben Jahre reduziert werden.
Auch Landwirte profitieren von dieser Regelung. Der Deutsche Bauernverband (DBV) spricht denn auch von einem maßvollen Bürokratieabbau, den man begrüße. Gleichzeitig bekräftigt der Bauernverband seine Forderung nach möglichst weitgehendem Erhalt der Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsveranstaltungen. Hier gebe es im Gesetzentwurf unklare Formulierungen, heißt es beim DBV.
Schließlich ist der Verband skeptisch gegenüber einer geplanten Gesetzespräzisierung, nach der ein „Mehrwert“ bei bestimmten Sonderkulturnutzungen von Flächen dem Nutzer dann nicht werterhöhend zugeschrieben werden soll, wenn bereits der Eigentümer die Flächen in dieser Weise intensiv nutzte. Aus Vereinfachungsgründen spricht sich der Bauernverband dafür aus, auf die Ermittlung solcher Höherbewertungen insgesamt zu verzichten. (AgE)