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Aufpassen bei Biomasse-Verträgen!

Mehr und mehr strömen kapitalstarke und sektorfremde Unternehmen auf den Biomasse-Markt und wollen an der Wachstumsbranche partizipieren.

Lesezeit: 2 Minuten

Das erklärte Dr. Tobias Möllenhoff von der Landwirtschaftlichen Betriebsgründungs- und Beratungsgesellschaft Göttingen (BBL) auf einer Tagung in Rendsburg. Wie der aid-infodienst zitiert, warnte der Experte zugleich vor einem Ungleichgewicht bei der Regelung der Geschäftsbeziehungen. Diese Unternehmen verfügen nach Ansicht Möllenhoffs bei der Gestaltung von Verträgen über einen Wettbewerbsvorsprung gegenüber ihren landwirtschaftlichen Handelspartnern. So würden die derzeit abgeschlossenen Verträge im Bereich der Biomasseanlieferung teilweise über 10 bis 15 Jahre abgeschlossen und müssten daher absolut wasserdicht sein. Hier sei eine umfassende und professionelle Vertragsgestaltung notwendig. Dabei gehe es von der Regelung der Lieferung der Substrate über die Definition von Mengen, Qualitäten und Preisen, Versicherungs- und Verantwortungsfragen bis hin zum Bereich der Beendigung von Verträgen - Dauer, Rücktritt, Kündigung. Die Bedeutung einer genauen vertraglichen Klärung der Zusammenarbeit zeige sich bereits am Beispiel Lieferung: "Frei Halm", "Frei Silo", "Frei Silo abgedeckt", "Ex Silo" oder gar "Frei Annahmebunker" - eine genaue Klärung zwischen Vertragspartnern sei zwingend notwendig, um Streitigkeiten auszuräumen. Bezüglich der Mengen und Qualitäten warnte der Experte davor, Risiken zu übernehmen, die vom Landwirt nicht verantwortbar seien. Es sei ein Risiko, fixe Mengen und Qualitäten zu garantieren, sagte Möllenhoff und verwies auf den Einfluss des Wetters. Ähnliches gelte für die Festsetzung von Preisen. Hier böten sich diverse Möglichkeiten, um eine Flexibilisierung über längere Zeiträume zu sichern. Dies müsse aber im Einzelfall diskutiert werden. Insofern müsse ein Vertrag klar gegliedert und vollständig sein.

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