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Aufruf: Vor Schweinepest schützen!

Die Klassische Schweinepest (KSP) ist eine gefährliche, hochansteckende Viruserkrankung, die enorme wirtschaftliche Schäden verursacht.

Lesezeit: 4 Minuten

Die Klassische Schweinepest (KSP) ist eine gefährliche, hochansteckende Viruserkrankung, die enorme wirtschaftliche Schäden verursacht. Da sie derzeit bei Wildschweinen in Westdeutschland auftritt, haben Bauern- und Jagdverbände jetzt in Zusammenarbeit mit dem Landwirtschaftsverlag Münster ein Faltblatt herausgegeben, um Schweinehalter und Jäger noch einmal dringend auf die Sicherheits- und Bekämpfungsmaßnahmen hinzuweisen.


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Übertragung


Die Übertragung erfolgt häufig durch Kontakt mit infizierten Schweinen, die das Virus bereits ausscheiden, bevor sie nach 3-8 Tagen sichtbare Krankheitserscheinungen zeigen. Das Virus wird über Körperflüssigkeiten wie Speichel, Nasen-, Rachen- und Augensekret, Urin und Kot ausgeschieden. Die Übertragung ist daher auch durch sogenannte Vektoren wie Menschen, Fahrzeuge, Geräte und Kleidung (insbesondere Schuhe) möglich, da das Virus z.B. in Kot 7 Tage und in getrocknetem Blut bis 20 Tage haltbar ist. Das Verfüttern von ungenügend erhitzen Küchenabfällen, von Essensresten aus dem Reiseverkehr oder von Fleischereierzeugnissen, die infiziertes Schweinefleisch enthalten, ist ebenfalls häufig Ursache für Krankheitsausbrüche. Die Krankheitssymptome sind bei akutem Verlauf: Fieber bis 41 °C, Verdauungsstörungen, punktförmige Blutungen auf Schleimhäuten und inneren Organen, Blaufärbungen, Lähmungen, Todesfälle \- insbesondere bei Jungtieren \- nach 1-2 Wochen.


bei chronischem Verlauf mit zum Teil abgeschwächten Symptomen: Verdauungsstörungen, Atemwegserkrankungen, Kümmern, Verferkelungen, vereinzelt Todesfälle nach 3-6 Wochen.


Was muss der Schweinehalter tun?



Einhaltung von Hygieneregeln, z.B.


Schweineställe in gutem baulichen Zustand, die ordnungsgemäß zu reinigen und zu desinfizieren sind Viehtransporter nach jeder Fahrt reinigen und desinfizieren Schadnager umfassend bekämpfen Fahrzeuge der Tierkörperbeseitigungsanstalt sollten das Betriebsgelände möglichst nicht befahren Abgemessene Schutzkleidung verwenden Futter und Einstreu vor Wildschweinen schützen Desinfektionswannen und \-matten an allen Zugangs- und Zufahrtsbereichen installieren Kontakt zu Wildschweinen auch bei Freilandhaltung (Doppelzaun) vermeiden Schweinehalter, die auch Jäger sind. Dürfen nicht ohne grundlegende Reinigung und Desinfektion zur Sauenjagd gehen Das Verfüttern von Speiseresten ist verboten! Was muss der Jäger tun?



Hygiene im Jagdbetrieb ist entscheidend, um die Übertragung von Schweinepest zu vermeiden. In gefährdeten Bezirken und Überwachungsgebieten gelten folgende Regeln:


Aufbrüche und sonstige Tierkörperteile aller erlegten Wildschweine zentral sammeln und in Tierkörperbeseitigungsanlagen verbringen. Jagdkleidung, Gebrauchsgegenstände und Ausrüstung nach dem Einsatz reinigen und desinfizieren. Desinfektionsmöglichkeiten für Stiefel und Gegenstände bei Gesellschaftsjagden bereitstellen. Hunde bzw. Hundemeuten nicht in seuchenfreien Gebieten einsetzen, wenn diese in den vorangegangenen sieben Tagen in Schweinepestgebieten gejagt haben. Schwarzwild darf in Schweinepestgebieten nicht ab Strecke verkauft werden. Zur Jagd eingesetzte PKW regelmäßig reinigen (auch Unterbodenwäsche in einer Waschanlage). Wer Schwarzwild jagt, darf nicht ohne grundlegende Reinigung und Desinfektion in Schweine haltende Betriebe gehen. Immer gilt: Kirrung und Ablenkungsfütterung nur mit Mais und Getreide, auf keinen Fall Schlacht- und Küchenabfälle oder tierisches Eiweiß enthaltendes Futter verwenden. Alle veterinärbehördlichen Hygieneempfehlungen und Auflagen beachten. Verendetes Schwarzwild ohne äußerlich erkennbare Todesursache grundsätzlich in einem Staatlichen Veterinäruntersuchungsamt untersuchen lassen.


Grundsätzlich gilt für Jäger, die Wildschweine in Gebieten jagen, in denen über den Gesundheitsstatus der Tiere nichts bekannt ist, dass sie sich in Sachen Personalhygiene stets so verhalten, als würden sie in Schweinepestgebieten jagen.


Bejagung



Der Zuwachs bei Schwarzwild kann jährlich bis zu 300 % betragen. Allein aus der Klasse der weiblichen Frischlinge wachsen ca. 75 % des jährlichen Zuwachses nach. Durch intensive Bejagung muss der Schwarzwildbestand reguliert und dessen Aufbau sichergestellt werden. Daher sollte der Abschuss aus mindestens 75 % - besser 80 % - Frischlingen, 15 % Überläufern, 5 % unterrangigen Bachen und 5 % Keilern bestehen. Der hohe Eingriff in die Jugendklasse ist der sicherste Garant für die Bestandsregulierung und Wildschadensminderung. Alle Jagdarten sind zu nutzen. Die Einzeljagd muss sich de Vegetationszeit auf die schadensgefährdeten Flächen konzentrieren. Im Wald sollten die Sauen in dieser Zeit nach Möglichkeit nicht bejagt werden. Im Winter dagegen werden Sauen auch im Wald bejagt. Dabei spielen neben der Einzeljagd revierübergreifende Bewegungsjagden eine besonders wichtige Rolle. Wo unterrangige Bachen in hoher Zahl vorhanden sind, kann deren Abschuss ab November \- ausschließlich bei der Einzeljagd \- sinnvoll sein. Leitbachen dürfen in keinem Fall erlegt werden, da dadurch überhöhte Wildschäden drohen und die Vermehrung außer Kontrolle gerät. Die verantwortungsvolle Hege und Bejagung des Schwarzwildes sollte nach Möglichkeit in einem gut geführten Schwarzwildring mit eindeutigen, wildbiologisch ausgerichteten Regelungen erfolgen.

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