Die EU-Kommission will bekanntlich die bisher rund 150 unterschiedlichen Förderkriterien bei den Beihilfen für benachteiligte Gebiete deutlich verringern. Die jetzt vorgeschlagenen lediglich acht biophysikalischen Kriterien \- zum Beispiel Temperaturen, Bodentextur, Hangneigung \- und vor allem die dabei vorgesehenen Schwellenwerte sollten jedoch "mit großer Vorsicht" angegangen werden. Dazu mahnte der stellvertretende DBV-Generalsekretär, Adalbert Kienle. Seiner Meinung nach muss die Neuabgrenzung gleichermaßen für die Agrargemeinde, die Politik und die Steuerzahler plausibel und nachvollziehbar sein. So sei man in Deutschland und ebenso in Österreich nach wie vor von der Richtigkeit und Objektivität der landwirtschaftlichen Vergleichszahl bzw. Ertragsmesszahl als Abgrenzungs- und Förderkriterien überzeugt. Auch der Berichterstatter des Europäischen Parlamentes für die benachteiligten Gebiete, Herbert Dorfmann, Südtirol/Italien, schließt laut Kienle nicht aus, dass die "sehr wissenschaftlichen Abgrenzungskriterien" politisch nicht durchzuhalten seien. Auch er lege großen Wert auf eine strikte Trennung zwischen der Ausgleichszulage für die benachteiligten Gebiete und den Agrarumweltmaßnahmen.
Hintergrund
Die von der EU-Kommission geplante Neuabgrenzung bezieht sich nicht auf die Berggebiete, sondern auf die sogenannten " anderen benachteiligten Gebiete". Diese machen in der EU 35 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche aus, in Deutschland 53 %. Die Ausgleichszulage für diese Gebiete beläuft sich in der EU insgesamt auf 1,8 Mrd. Euro pro Jahr. In Deutschland wenden Bund, Länder und EU für diese Gebiete jährlich gut 250 Mio. Euro auf. Auslöser für die Diskussion um die Neuabgrenzung, die 2014 in Kraft treten soll, war eine harte Kritik des Europäischen Rechnungshofes. Ein erster Anlauf der EU-Kommission zur Neuabgrenzung war 2005 am harten Widerstand der Mitgliedstaaten gescheitert.