Seit dem 1. April erkennt Deutschland im Ausland erworbene Berufsqualifikationen an. Das entsprechende Gesetz BQFG ist nun in Kraft. „Diese Neuregelung kann bei der Fachkräftegewinnung im landwirtschaftlichen Bereich helfen“, freut sich der DBV-Bildungsbeauftragte Hans-Benno Wichert. „Das neue Anerkennungsverfahren kann maßgeblich dazu beitragen, Personen mit ausländischen Bildungsabschlüssen ohne größere Zeitverluste in den deutschen Arbeitsmarkt zu integrieren.“
Die Umsetzung der Feststellungs- und Anerkennungsverfahren obliegt im landwirtschaftlichen Bereich den Landwirtschaftskammern und -ämtern bzw. den sonstigen zuständigen Stellen für die Berufsbildung in den Bundesländern, erklärt Wichert weiter. Das neue Verfahren vergleiche ausländische Berufsqualifikationen mit beruflichen Bildungsabschlüssen des Bundes und der Bundesländer. Nach dem BQFG getroffene Feststellungen würden die Transparenz vorhandener beruflicher Kompetenzen nicht nur für die Inhaber der ausländischen Berufsqualifikationen verbessern, sondern auch für potenzielle Arbeitgeber im Agrarbereich Erleichterungen mit sich bringen.
Gleichwertigkeitsbescheinigungen enthalten konkrete und leicht verständliche Aussagen über die Inhalte, das Niveau und die Qualität der von den Antragstellern vorgelegten ausländischen Berufsqualifikationen. Zudem werden eventuelle Unterschiede zum deutschen Abschluss aufgezeigt. Die zuständigen Stellen können gegebenenfalls auch Angebote zur Nachqualifizierung und Prüfung anbieten.
Von dem klaren Rechtsrahmen, den das neue BQFG schafft, können nicht nur Fachkräfte profitieren, die nach Deutschland kommen. Auch bereits in Deutschland lebende Inhaber ausländischer Bildungsabschlüsse können dadurch leichter eine Beschäftigung finden, die ihren Qualifikationen entspricht, stellt der DBV fest.
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