In wenigen Wochen beginnt im südlichen Rheinland-Pfalz die Erntezeit. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e. V. (BWV) weist seine Mitglieder darauf hin, dass dafür auch in diesem Jahr das Sonn- und Feiertagsfahrverbot befristet ausgesetzt wird.
Der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz hat für folgende Zeiträume eine allgemeine, landesweite Ausnahmegenehmigung vom entsprechenden Fahrverbot erteilt:
- Für die Getreide- und Rapsernte vom 11. Juli bis 13. September 2021,
- für die Maisernte und die Weintraubenlese, einschließlich des damit unmittelbar verbundenen Transportes von frisch gekeltertem Traubenmost, vom 5. September bis 21. November 2021
- und für die Ernte sonstiger Ölsaaten (wie zum Beispiel Sonnenblumen) in der Zeit vom 15. August bis 19. September 2021.
Die Ferienreise-Verordnung bleibt hiervon unberührt.