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Rheinland-Pfalz

Ausnahme vom Sonntagsfahrverbot während der Ernte 2021

Der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz hat eine allgemeine, landesweite Ausnahmegenehmigung vom Sonntags-Fahrverbot erteilt. Hier die Details.

Lesezeit: 1 Minuten

In wenigen Wochen beginnt im südlichen Rheinland-Pfalz die Erntezeit. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e. V. (BWV) weist seine Mitglieder darauf hin, dass dafür auch in diesem Jahr das Sonn- und Feiertagsfahrverbot befristet ausgesetzt wird.

Der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz hat für folgende Zeiträume eine allgemeine, landesweite Ausnahmegenehmigung vom entsprechenden Fahrverbot erteilt:

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  • Für die Getreide- und Rapsernte vom 11. Juli bis 13. September 2021,
  • für die Maisernte und die Weintraubenlese, einschließlich des damit unmittelbar verbundenen Transportes von frisch gekeltertem Traubenmost, vom 5. September bis 21. November 2021
  • und für die Ernte sonstiger Ölsaaten (wie zum Beispiel Sonnenblumen) in der Zeit vom 15. August bis 19. September 2021.

Die Ferienreise-Verordnung bleibt hiervon unberührt.

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