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Backhaus: Diskussion über Bestandsobergrenzen ist irreführend

„Manche tun so, als wäre unser Bundesland vollgestopft mit Nutztieren. Denen sage ich: Dem ist nicht so! Wir haben in den vergangenen 25 Jahren einen dramatischen Verlust an Tierplätzen zu verzeichnen und haben in Deutschland auf die Fläche gerechnet mit die wenigsten Tiere."

Lesezeit: 4 Minuten

„Manche tun so, als wäre unser Bundesland vollgestopft mit Nutztieren. Denen sage ich: Dem ist nicht so! Wir haben in den vergangenen 25 Jahren einen dramatischen Verlust an Tierplätzen zu verzeichnen und haben in Deutschland auf die Fläche gerechnet mit die wenigsten Tiere", stellt Mecklenburg-Vorpommerns Agrarminister Dr. Till Backhaus klar.


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Doch Tierhaltung bedeute Arbeitsplätze gerade im ländlichen Raum. "Und wir müssen davon weg kommen, dass große Anlagen automatisch gleich schlechte Anlagen sind und kleine automatisch gute. Es kommt immer auf den Umgang mit den Tieren an und da verspricht man mit Bestandsobergrenzen mehr als man halten kann“, erklärte der SPD-Politiker in Schwerin.


1990 wurden 1,1 Mio. Rinder im Land gehalten, heute sind es 561.100 Rinder. 1990 wurden fast 2 Mio. Schweine im Land gehalten, heute sind wir bei 748.200, also bei 37 %. Der durchschnittliche Tierbesatz beträgt in MV 0,4 Großvieheinheiten (GV) je ha. Das ist im bundesweiten Vergleich die Hälfte. Er liegt weit unter den Tierdichten von NRW mit 1,35 GV/ ha oder NI mit 1,25 GV/ha. Zur Erklärung: ein GV entspricht einem Rind oder 6 Mastschweinen oder 50 Puten. „Die im Antrag der Grünen genannten Obergrenzen dokumentieren die völlige Praxisferne grüner Agrarpolitik in unserem Land. Der Antrag ist ein Ausdruck ideologisch geprägter Oppositionsarbeit ohne Bezug zur Realität“, unterstrich der Minister.


Wenn die vorgeschlagenen Obergrenzen angewandt werden, würde dies Folgendes bedeuten: Bei den Sauen werden 87 % der Tiere in Beständen größer als die vorgeschlagenen 560 Tierplätze gehalten und bei den Rindern sind es 53 % der Tiere in Beständen größer als 600 Plätze. In einem Betrieb mit 560 Sauen werden im Jahr ca. 15.120 Ferkel aufgezogen.


„Wenn jetzt ein Mastbetrieb maximal 500 Tiere halten darf, dann müssten die Ferkel aus diesem Sauenbetrieb auf 12 Mastbetriebe aufgeteilt werden. Welcher Aufwand damit bei der Logistik der Tiertransporte und anschließend für den Transport zum Schlachthof verbunden wäre, will ich mir gar nicht vorstellen. Daher frage ich mich: Wollen die Grünen Mecklenburg-Vorpommern von der Tierhaltung vollständig befreien? Die einzigen, die sich über derartige Tierobergrenzen freuen würden, wären die in ihrer Existenz bedrohten Kleinbetriebe in Süddeutschland und die Veredlungsbetriebe in den europäischen Nachbarländern – vielen Dank für diesen Vorschlag! Aus meiner Sicht sind dies willkürlich gewählte Grenzen ohne Hinweis auf eine sachliche Begründung. Hinzu kommt, dass MV dann abgeschnitten wäre vom Rest der Republik, denn andere Bundesländer, auch grüne, haben keine Obergrenzen“, mahnte der Minister.


„Dass wir nicht bei „Null“ anfangen, zeigen das kürzlich vorgestellte Tierschutzkonzept sowie bereits jetzt geltenden Erlasse und durchgeführten Maßnahmen. Außerdem wurde nach etlichen Jahren mein Vorstoß zur Einführung eines Tierhaltungs-TÜV für alle Haltungsformen durch den Bundesminister aufgegriffen. Nicht zuletzt werde ich das Thema Einführung eines „Betreuungsschlüssels“ wie aus unserem Tierschutzkonzept in der Tierhaltung weiter voranbringen“, sagte Dr. Backhaus.


Gemeinsam mit dem Tierschutzbeirat hat die Landesregierung zuletzt das Tierschutzkonzept Mecklenburg-Vorpommern verabschiedet. Folgende Punkte sind dort im Kontext der Nutztierhaltung enthalten:


  1. Prüfung und Ergänzung von Förderrichtlinien; Genehmigungsvoraussetzungen für Außenklimaställe, Begleitung des Prüf- und Zulassungsverfahrens für Stalleinrichtungen u. a. m.),
  2. Verzicht auf Eingriffe an Tieren, die deren Anpassung an Haltungsbedingungen dienen (Verzicht auf Schnabelkürzen bei Legehennen und Puten, Verzicht auf Schwänzekürzen bei Schweinen, u. a. m.),
  3. Durchführung betrieblicher Eigenkontrollkonzepte des Tierhalters, die die ordnungsgemäße Pflege zur Sicherstellung der Tiergesundheit und eines angemessenen Ausübens der arteigenen Verhaltensweise jederzeit belegen (Erarbeitung von Berechnungsmodellen für Tierbetreuung, Einführung von Tierschutzindikatoren in der Überwachung),
  4. Begrenzung der Tierarzneimittelanwendung auf unerlässliche Behandlungen (Fortführung der Minimierungskonzepte),
  5. Prüfung der Ausrichtung der Leistungsanforderungen in der Tierzucht am physiologischen Leistungsvermögen der Tiere,
  6. Entwicklung von Schulungs- und Beratungsangeboten für Tierhalter zum Erwerb und zur Aktualisierung der Kenntnisse und Fähigkeiten im Umgang mit Tieren.

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