Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus hat sich schriftlich an Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt gewandt und schnelle, unbürokratische Liquiditätshilfen der EU gefordert. Schmidt soll sich dafür einsetzen, dass diese ohne komplizierte Genehmigungsverfahren ausgezahlt werden sollten, da er im Frühsommer mit einer erheblichen Anzahl von Insolvenzen rechne, vor allem bei vermeintlich gut aufgestellten, spezialisierten Milcherzeugern.
„Insbesondere Betriebe, die auf Grund von Investitionen in moderne Technik, Stallumbauten und mehr Tierwohl einen hohen Kapitaldienst zu leisten haben, sind der anhaltenden Preiskrise nicht länger gewachsen“, so Backhaus.
Das Nachdenken über langfristige Maßnahmen, wie die von der CDU oder grün geführten Landwirtschaftsressorts vorgeschlagenen steuerliche Risikorücklage oder Angebotsplattformen, seien zwar sinnvoll, könnten allerdings erst mittelfristig wirken und würden letztlich nur noch den Betrieben helfen, die diese Krise überstanden haben.
Steuerliche Erleichterungen oder Versicherungslösungen, wie sie durch die Sächsische Staatsregierung unlängst beschlossen und als Initiative in den Bundesrat gebracht werden sollen, machen laut Dr. Backhaus auch nur wirklich Sinn, wenn den Betrieben etwas bleibt, was sie zurücklegen können. „Ein moderner Milchviehbetrieb mit 400 Kühen macht derzeit monatlich 27.000 Euro Verlust und das seit fast einem Jahr. Wir brauchen also dringend abgestimmte Hilfe und können nicht bis zur Frühjahrs-AMK oder dem Runden Tisch Milch warten, um endlich Nägeln mit Köpfen zu machen“, unterstrich der Minister.
In seinem Schreiben an Bundesminister Schmidt hat Dr. Backhaus 7 Maßnahmen vorgeschlagen:
- Erhöhung des Bundeszuschusses an die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft um nochmals 50 Mio. Euro,
- Zeitlich befristete Übernahme des Arbeitgeberanteils bei Sozialversicherungen nach dem Beispiel der Verfahrensweise bei den deutschen Reedern,
- Erlass der Restschuld aus öffentlichen Darlehen, die in den 90er Jahren für Investitionen in die Tierhaltung gewährt wurden,
- Öffnung der Zweckbindungsfristen des Agrarförderprogramms für Investitionen in die Tierhaltung innerhalb der GAK und Unterstützung für aus der Milchviehhaltung ausscheidende oder umstrukturierungswillige Betriebe durch Härtefallregelungen bei Rückzahlungsverpflichtungen,
- Befristete Erhöhung der Agrardieselsteuererstattung für die Jahre 2015 und 2016 sowie umgehende Auszahlung der Rückerstattung 2015,
- Befristeter Verkaufsstopp der BVVG-Flächen mit Ausnahme von Flächen für den Naturschutz und die Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie,
- Prüfung von zusätzlichen Unterstützungsmaßnahmen zur Umstellung von Milch und Schweine haltenden Betrieben auf ökologische Wirtschaftsweise, z.B. aus dem Bundesprogramm ökologischer Landbau.