Um das Risiko einer Übertragung des Geflügelpest-Virus von Wildvögeln auf Hausgeflügel zu minimieren, erteilt Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus ein vorübergehendes Jagdverbot für dem Jagdrecht unterliegende Wildvögel.
„Mir ist bewusst, dass diese einschneidende Regelung nicht bei jedem Jäger oder Landwirt auf Gegenliebe stoßen wird. Ich halte sie im Sinne eines ganzheitlichen Vorgehens gegen die weitere Ausbreitung des Geflügelpest-Virus aber für eine ganz zentrale und notwendige Maßnahme. Ziel ist, nicht auszuschließende Infektionskette zwischen möglicherweise erkrankter Wildvögeln und Hausgeflügel über den Jäger als Verbindungsglied zu unterbrechen“, betonte der Minister.
Eine entsprechende Allgemeinverfügung wird in Kürze im Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht.
Das Jagdverbot ist wie folgt befristet:
a) Grau-, Bläss-, Saat- und Kanadagans sowie Stock-, Pfeif-, Krick- und Tafelente bis zum 15. Januar 2017,
b) Lach-, Sturm-, Silber-, Mantel- und Heringsmöwe bis zum 10. Februar 2017,
c) Ringeltaube, Türkentaube und Höckerschwan bis zum 20. Februar 2017.
Im Anschluss an diese Zeiträume beginnt für die einzelnen Wildvogelarten ohnehin die Schonzeit, so dass sich das Zeitfenster der Jagdruhe für diese Vogelarten bis weit in das nächste Jahr hinein schließt.
Vogelgrippe: SPD fordert Fachlichkeit statt Populismus
Das erneute Auftreten der Vogelgrippe macht laut Karin Thissen von der SPD-Fraktion deutlich, das der Fokus mehr auf Aufklärung gelegt werden muss. Die Risiken solcher Krisen müsse die Politik reduzieren, auch durch neue Strukturen.
„Die Maßnahmen des Krisenstabs von Bund und Ländern sind notwendig und zum aktuellen Zeitpunkt ausreichend, um die Lage zu entschärfen. Dabei leisten unsere Veterinärämter gute Arbeit und sind auf solche Fälle vorbereitet. In der kommenden Woche wird sich zudem der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft in einer Sondersitzung mit der sogenannten „Geflügelpest“ befassen. Fragen rund um das Veterinärwesen, unsere Lebensmittelüberwachung, den Tierschutz und die Probleme der betroffenen Landwirtschaft müssen diskutiert werden. Dabei ist für die SPD-Bundestagsfraktion klar: Wo zu viele Tiere in räumlicher Nähe gehalten werden, steigt das Ansteckungsrisiko", so Thissen.
Ebenfalls im Blick halten will die SPD die Sorgen und Nöte der betroffenen Betriebe. Dabei dürfe das Tierseuchenrecht nicht gegen den Tierschutz ausgespielt werden. Temporäre Stallpflichten für Freilandgeflügel seien aus Tierschutzsicht unbedenklich. Tierseuchenrechtlich bedenklich ist ihrer Ansicht nach hingegen eine regionale Dichte von großen Geflügelbeständen. "Derartigen agrarwirtschaftlichen Entwicklungen werden wir langfristig entgegentreten müssen, denn große Tierbestände auf engem Raum fördern unnötiges Ansteckungsrisiko.“