Derzeit steht die Putenhaltung aufgrund der aktuellen Tierseuchensituation im Mittelpunkt des Interesses. „Es ist eine schwarz-grün Malerei, wenn man die Größe und Art eines Betriebes in Verbindung mit der Anfälligkeit von Geflügelpest in Verbindung setzt. Dem Virus ist die Haltungsform schlichtweg egal. Dennoch haben und wollen wir generell den Tierschutzaspekt in der Geflügelhaltung weiter voranbringen. Hier brauchen wir uns nicht verstecken“, erklärte Mecklenburg-Vorpommerns Agrarminister Dr. Till Backhaus am Donnerstag im Landtag in Schwerin.
Er erinnerte an die 2010 geschaffene Arbeitsgruppe mit Putenhaltern und Amtstierärzten unter Federführung des Ministeriums. Diese hat im Jahr 2011 zur Umsetzung der damals geltenden Putenvereinbarung, der Lüftungsvorgaben und der Empfehlungen zum Erhalt der Fußballengesundheit diverse Kontrollhilfen erarbeitet.
Außerdem wurden 2013 bundeseinheitliche Eckwerte für die Haltung von Puten auf freiwilliger Basis verabschiedet und auf Initiative des Verbands deutscher Putenerzeuger gemeinsam mit dem Bundesministerium, den Fachministerien mehrerer Länder sowie Vertretern von Wissenschaft, anerkannten Tierschutzorganisationen und dem deutschen Bauernverband erarbeitet. „Die Eckwerte spiegeln den derzeitigen wissenschaftlichen Kenntnisstand, die Praxiserfahrung sowie die wirtschaftlichen Gegebenheiten in der Putenmast wider. Doch unabhängig davon, sind die allgemeinen Vorgaben der Tierschutznutztierhaltungsverordnung auch für die Putenhaltung rechtsverbindlich und somit umzusetzen“, sagte Backhaus weiter.
Im Fokus steht die verpflichtende Etablierung eines Gesundheitskontrollprogramms. Anhand tierbasierter Indikatoren sollen Rückschlüsse auf den Gesundheitszustand und das Wohlbefinden der Puten gezogen werden. Bei Auffälligkeiten sind gemeinsam mit dem bestandsbetreuenden Tierarzt Maßnahmenpläne zu erarbeiten und nachvollziehbar umzusetzen. Selbstverpflichtungen werden von den Betrieben in großem Maße akzeptiert, da diese auch von Zertifizierern genutzt und vom Handel gefordert werden. „Dennoch unterstütze ich die Forderung nach der Aufnahme dieser Eckwerte in die Tierschutznutztierhaltungsverordnung und die Einführung rechtsverbindlicher Mindeststandards von der EU“, so der Minister.
Bei der Forderung des Verzichts auf Schnäbelkürzen arbeitet Mecklenburg-Vorpommern eng mit Niedersachsen zusammen. Ziel ist es, ab 2018 mit der Umsetzung der Maßnahme zu beginnen, zunächst jedoch die Ergebnisse der Pilotprojekte abzuwarten. Im Hinblick auf die Minimierung des Antibiotikaeinsatzes sind die Betriebe mit der 16. Arzneimittelgesetz-Novelle dazu verpflichtet, den Antibiotikaeinsatz in einer Datenbank zu dokumentieren.