Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim (VGH) hat jetzt entschieden, dass das Land Baden-Württemberg Daten zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in Schutzgebieten herausgeben muss. Das berichtet die Schwäbische Zeitung. Der VGH beruft sich dabei auf die EU-Pflanzenschutzverordnung, die weitreichende Informationsrechte vorsieht.
Geklagt hatten der Naturschutzbund Baden-Württemberg (Nabu) und die Landeswasserversorgung (LW), weil sie vom Land auf ihre entsprechenden Anfragen keine Antworten erhalten haben. Der Nabu hatte insgesamt vier Klagen eingereicht, die LW eine Klage. Nachdem die vier Verwaltungsgerichte in allen Fällen den Berufungen der Regierungspräsidien zunächst stattgegeben haben, wies der Verwaltungsgerichtshof sie nun ab. Das Land kann keine Revision mehr einlegen.
Nabu und LW werten das jetzt ergangene Urteil als großen Erfolg. Sie sehen es als Durchbruch bei der Transparenz im Pflanzenschutzmitteleinsatz und gehen davon aus, dass es über die Landesgrenzen hinaus Strahlkraft hat. Beide Verbände, aber auch das Land, wollen laut Bericht der Schwäbischen Zeitung, das Urteil nun genau prüfen. In welchem Zeitraum haben die Verbände ein Anrecht auf die Daten? sei beispielsweise eine Frage, die genau zu untersuchen sei.
Als wegweisend wird das Urteil von Experten auch deshalb eingestuft, weil es die Behörden jetzt dazu verpflichtet, Daten zum Pflanzenschutzmitteleinsatz zu beschaffen, wenn sie ihnen nicht vorliegen. Sie können sich künftig nicht mehr darauf berufen, dass sie die angefragten Informationen nicht haben. Die Behörden werden damit gezwungen, ihre Kontrollaufgaben in Zukunft noch ernster zu nehmen als bisher.