Am Rande der vergangenen Agrarministerkonferenz haben die grünen Landwirtschaftsminister aus Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz, Alexander Bonde und Ulrike Höfken, eine Rahmenvereinbarung zur Zusammenarbeit der landwirtschaftlichen Behörden und Einrichtungen beider Länder unterzeichnet.
„Mit der Vereinbarung bringen wir die erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern in der Landwirtschaft weiter voran. Die Vereinbarung bildet gleichzeitig den Rahmen für weitere bilaterale Kooperationen zwischen den Einrichtungen“, sagte Bonde.
Und seine Amtskollegin aus Rheinland-Pfalz ergänzte: „Mit unserer Zusammenarbeit bauen wir die Basis der angewandten Forschung im Agrar- und Ernährungsbereich aus und wir verbessern das Angebot für die Wirtschaft." Wie wichtig eine enge Abstimmung sei, zeige sich auch angesichts neuer Herausforderungen wie den Auswirkungen des Klimawandels oder neuen Schädlingen wie der Kirschessigfliege. „Um uns für solche Anforderungen besser zu wappnen, brauchen wir mehr Wissen. Durch Vernetzung zwischen den agrarischen Institutionen erhoffen wir uns eine Entwicklung hin zu einem gemeinsamen Wissens- und Innovationssystem“, so Höfken.
Hintergrundinformationen:
Mit der Rahmenvereinbarung bekennen sich beide Länder dazu, die seit vielen Jahren bestehende erfolgreiche und gute Zusammenarbeit weiter zu intensivieren.
Die Rahmenvereinbarung hat folgende Ziele:
- Förderung der gegenseitigen Zusammenarbeit im agrarwirtschaftlichen Bereich sowie der Erarbeitung gemeinsamer Forschungsanträge und die Durchführung gemeinsamer Forschungsvorhaben, Projekte und Versuchsvorhaben.
- Kooperation bei der Erarbeitung von Beratungsstrategien und Erstellung von Informationsmaterial zum Transfer der gewonnenen Erkenntnisse in die landwirtschaftliche Praxis.
- Stärkung des Wissensaustausches zwischen dem MULEWF und dem MLR sowie deren jeweiligen landwirtschaftlichen Einrichtungen.
- Schaffung der Möglichkeit zum Abschluss bilateraler Kooperationsvereinbarungen zwischen den landwirtschaftlichen Einrichtungen.
- Eröffnung der Möglichkeit gegenseitiger Nutzung von Fortbildungsangeboten.
- Schaffung der Möglichkeit von Fachschüleraustauschen zur Förderung der Fach-, Sozial- und Handlungskompetenz von Fachschülerinnen und -schülern.