Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Meinung & Debatte
Newsletter
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Wolf Maisernte Gülle und Wirtschaftsdünger

News

Bauen im Außenbereich: Genehmigung nur für Ställe ohne UVP?

Die beabsichtigte Einschränkung der Privilegierung für die gewerbliche Tierhaltung im Außenbereich in der Novelle des Baugesetzbuches ist mit dem Bauernverband nicht zu machen. Das haben Vertreter des Berufsstandes gestern bei einer Anhörung im Bauministerium klargemacht.

Lesezeit: 2 Minuten

Die beabsichtigte Einschränkung der Privilegierung für die gewerbliche Tierhaltung im Außenbereich in der Novelle des Baugesetzbuches ist mit dem Bauernverband nicht zu machen. Das haben Vertreter des Berufsstandes gestern bei einer Anhörung im Bauministerium klargemacht.

 

Künftig sollen nur noch Ställe gebaut werden können, die keiner Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. Dies sieht der DBV kritisch, weil damit fälschlicherweise versucht wird, Umweltauswirkungen und Strukturfragen der Tierhhaltung über das Baurecht zu lösen. Der einzig langfristig tragfähige Lösungsansatz bestehe angesichts des bestehenden strengen gesetzlichen und untergesetzlichen Regelwerks im Bereich des Dünge- und Umweltrechts in der konsequenten Umsetzung dieser Vorgaben. Dazu habe die Verbringensverordnung von 2010 das notwendige Instrumentarium vervollständigt. Demnach seien alle Nährstoffflüsse vollständig in die Bilanzierung einzubeziehen. 



 

Durch die vorgesehene Verknüpfung der Privilegierung mit der UVP-Pflicht würden viele, auch flächenarme Betriebe in ihrer Entwicklungs- und Wettbewerbsfähigkeit beschränkt, kritisierte der DBV. Es bestehe die Gefahr, dass durch das Baurecht bereits ein Stallbau verweigert werde, obwohl über das Umweltrecht nichts gegen diese Vorhaben einzuwenden sei.

 

Einzig gut an den Plänen des Ministeriums sei, dass land- und forstwirtschaftliche Nutzfläche nur noch dann bebaut werden darf, wenn eine Verwirklichung des Planungszwecks im Innenbereich nicht möglich ist. Nach dem Entwurf des neuen Baugesetzbuches soll künftig die Notwendigkeit der Umwandlung landwirtschaftlicher oder als Wald genutzter Flächen in Bauland besonders begründet werden. Dazu sei die Situation des Innenbereichs mit Brachflächen, Gebäudeleerstand und Baulücken zu überprüfen, heißt es. (ad)



Die Redaktion empfiehlt

vg-wort-pixel
top + In wenigen Minuten wissen, was wirklich zählt

Zugang zu allen digitalen Inhalten, aktuellen Nachrichten, Preis- und Marktdaten | 1 Jahr für 1̶2̶9̶,̶6̶0̶ ̶€̶ 99 €

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

E-Mail-Adresse

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.