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Bauern verärgert über lächerliche Entschädigungen bei Leitungstrassen

Der DBV hat die Bundesregierung gestern aufgerufen, neue Entschädigungsgrundsätze für Energieleitungstrassen zu entwickeln. Land- und Forstwirte seien von den Planungen zum verstärkten Ausbau der Übertragungsnetze erheblich betroffen, so der Verband. Für einen zügigen Ausbau der Energieübertragungsnetze sei die Akzeptanz der Grundstückseigentümer und –nutzer eine wesentliche Voraussetzung.

Lesezeit: 2 Minuten

Der DBV hat die Bundesregierung gestern aufgerufen, neue Entschädigungsgrundsätze für Energieleitungstrassen zu entwickeln. Land- und Forstwirte seien von den Planungen zum verstärkten Ausbau der Übertragungsnetze erheblich betroffen, so der Verband. Für einen zügigen Ausbau der Energieübertragungsnetze sei die Akzeptanz der Grundstückseigentümer und –nutzer eine wesentliche Voraussetzung. Diese Akzeptanz sei allerdings in den letzten Jahren erheblich gesunken. Nach der bisherigen Entschädigungspraxis sei nur eine Einmalzahlung in Höhe von 10 bis 20 % des Grundstückswertes vorgesehen. Durch die unter- und oberirdischen Energieleitungstrassen unterlägen die Eigentümer und Nutzer jedoch gravierenden Nutzungseinschränkungen und einer Minderung der Entwicklungsmöglichkeiten ihrer Grundstücke.

 

Die rechtlichen Grundlagen für die Entschädigung bildeten die Enteignungsregelungen des Energiewirtschaftsgesetzes sowie die maßgeblichen Landesenteignungs- und Entschädigungsgesetze. Nach einer Analyse des Bauernverbandes deckten diese Entschädigungssätze für die Grundstückseigentümer nicht annähernd die Einschränkungen bei der Nutzung und Entwicklung ihrer Grundstücke ab.

 

Außerdem seien, anders als in der Vergangenheit, die Netzbetreiberunternehmen heute durchgehend privatisiert und vorrangig gewinnorientiert ausgerichtet. Zum erheblichen Teil wurden Versorgungsnetze an ausländische Investoren veräußert. Über die Bundesnetzagentur werde diesen Netzbetreiberunternehmen zudem eine unbefristete jährliche Rendite bei Neuinvestitionen von 9,29 % zugesichert, weitab von den Renditen in der ebenfalls langfristig orientierten Land- und Forstwirtschaft. Hingegen würden bei Verhandlungen über Leitungsrechte, die nicht dem Enteignungsrecht unterliegen (zum Beispiel Chemie- und Telekommunikationsleitungen) Entschädigungshöhen bis zum zehnfachen Wert erzielt.

 

Über das EEG werden Vergütungsanreize für den Ausbau erneuerbarer Energien gesetzt. Es ist den vom Netzausbau betroffenen Grundstückseigentümern nicht vermittelbar, dass sie demgegenüber nur nach Aufopferungsgrundsätzen entschädigt werden sollen, kritisierte der Verband und fordert neue Entschädigungsgrundsätze. (ad)


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