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Bauern warten auf Konsequenzen aus Flächenverbrauchs-Petition

Rund 212 000 Bürger haben an der Petition des Bauernverbandes für ein Flächenschutzgesetz teilgenommen. Nun muss die Bundesregierung landwirtschaftliche Flächen in Deutschland auf gesetzlichem Weg schützen. Das forderte DBV-Präsident Gerd Sonnleitner jetzt in Berlin. Er sprach sich dabei für „intelligente Maßnahmen zum Flächenschutz“ aus.

Lesezeit: 2 Minuten

Rund 212 000 Bürger haben an der Petition des Bauernverbandes für ein Flächenschutzgesetz teilgenommen. Nun muss die Bundesregierung landwirtschaftliche Flächen in Deutschland auf gesetzlichem Weg schützen. Das forderte DBV-Präsident Gerd Sonnleitner jetzt in Berlin. Er sprach sich dabei für „intelligente Maßnahmen zum Flächenschutz“ aus.

 

Mit einer wirksamen Schutzklausel, beispielsweise im Landwirtschaftsgesetz, könne festlegt werden, dass landwirtschaftliche Flächen zu schützen und zu mehren seien genauso wie heute bereits Waldflächen. Wenn Kommunen nicht im Baugesetzbuch verbindlich verpflichtet würden, Brachen- und Baulückenkataster zu führen, um den tatsächlichen Flächenbedarf zu ermitteln, bleibe es nur bei „schönen Worten“, kritisierte Sonnleitner.

 



Bei der laufenden Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes könne schon in der laufenden Woche ein Beispiel für die Ernsthaftigkeit des Flächenschutzes gesetzt werden, indem endlich Schluss gemacht werde mit dem Bau von Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen, etwa auf den 110 Meter breiten Streifen beiderseits von Autobahnen und Schienenwegen.


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Bei der anstehenden Umsetzung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes müsse es zudem gelingen, den Flächenverbrauch durch verbindliche Vorgaben zur Berücksichtigung der agrarstrukturellen Situation zu reduzieren. Auch verbiete es sich, diese den Bauern aufgezwungenen, mit Enteignung durchsetzbaren Leitungsnetze als Eingriff in das Landschaftsbild über zusätzliche Stilllegung und Extensivierung von landwirtschaftlicher Nutzfläche zu kompensieren. Wenn Baumaßnahmen zu kompensieren seien, dann müsse die im Bundesnaturschutzgesetz gegebene Möglichkeit genutzt werden, neue Baumaßnahmen sehr viel stringenter mit der Entsiegelung von Flächen an anderer Stelle zu verbinden. Damit bleibe der naturschutz-fachliche Ausgleich erhalten, jedoch werde dieser intelligenter und flächenschonender für die Entsiegelung an anderer Stelle, zur Aufwertung bestehender FFH-Gebiete oder anderer Schutzregionen genutzt. (ad)

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