Die Erarbeitung eines Gesetzes, dass die einzelnen Bereiche des Grundstück- und Landpachtverkehrs zusammenfasst, war aus Sicht des Bauernbundes Sachsen-Anhalt längst überfällig.
Alle am Bodenmarkt Beteiligten kritisierten berechtigt, dass weder die Pacht- noch die Kaufpreise von Grundstücken aus der landwirtschaftlichen Produktion gewinnbringend zu erwirtschaften sind. Das hat dazu geführt, dass außerlandwirtschaftliches Fremdkapital vor allem in die juristischen Personen einfließt. Und das wiederrum führt zu eklatanten Wettbewerbsverzerrungen, erklärte der Verein am Donnerstag.
Da der Handel von Geschäftsanteilen in den juristischen Personen erhebliche Auswirkungen auf die Agrarstruktur, auf die Chancengleichheit und die Entwicklung des ländlichen Raumes hat, wurden nach Ansicht des Bauernbundes folgerichtig diese „Share Deals“ in das Agrarstrukturgesetz integriert.
Der Eigentumswechsel durch den Handel von GmbH-Geschäftsanteilen umgehe die sonst fällige Grunderwerbssteuer in Höhe von 6% des Kaufpreises. Dadurch entstehe ein erheblicher Schaden.
Solche Schlupflöcher sollten geschlossen werden, heißt es.
Bauernverband gegen Agrarstrukturgesetz
Der Bauernbund spart in seiner Pressemitteilung auch nicht mit Kritik am konkurrierenden Bauernverband. So hält der Bauernbund die heftigen Reaktionen einiger Landwirtschaftsverbände für unsachlich und polemisch. Der Umgang erinnere an eigentlich längst vergangen geglaubte Formen.
Dazu der Bauernbund weiter: „Werden künftig tatsächlich vermeintlich leistungsstarke Betriebe, wie sie hier im Land auf vermeintlich ganz freiwillige und in einer Atmosphäre von „Freundschaft und Wohlwollen“ entstanden sein sollen und wie sie hier angeblich auch akzeptiert werden, in ihrer Entwicklung gehemmt? Das behauptet eine sehr überschaubare Zahl von Betriebsleitern, die soviel Fläche an sich gezogen haben, dass ihre Betriebe mit den vorgesehenen Grenzen des Agrarstrukturgesetzes kollidieren.“