Die zweite Runde der Bauernmilliarde startet in Kürze. Um ein erneutes Chaos durch überlastete Server zu vermeiden, hat das Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung jedoch das Antragsverfahren geändert. Von nun an entscheidet das Los.
Um am Losverfahren teilzunehmen, können Sie sich noch bis zum 21. April 18:00 Uhr auf der Seite der landwirtschaftlichen Rentenbank registrieren. Alle Registrierten, auch diejenigen die sich bereits im Januar registrieren konnten, aber nicht zum Zug kamen, erhalten dann von der Rentenbank ein Einladung per E-Mail zum sogenannten „Interessenbekundungsverfahren“.
Eine Woche Zeit um Interesse zu bekunden
Darin teilen Sie mit, dass Sie an den kommenden Vergaberunden teilnehmen möchten. Außerdem müssen Sie angeben, in welchem Förderbereich Ihre Investition geplant ist (Maschinenförderung, Bau von Lager für Wirtschaftsdünger oder Beschaffung von Separierungsanlagen), sowie das gewünschte Jahr der Förderung und die ungefähre Höhe der Investition. Außerdem müssen Sie sich eindeutig identifizieren, um doppelte Anträge zu vermeiden. Das Interessenbekundungsverfahren ist vom 23. bis 30. April geöffnet.
Zuschussanträge ab dem 6. Mai stellbar
Im Anschluss werden alle eingegangenen Interessenbekundungen je Förderbereich per Zufallsverfahren in eine Reihenfolge gebracht. Anhand dieser Reihung wird die Rentenbank ab dem 06. Mai Einladungen an die Unternehmen verschicken mit der Aufforderung einen Zuschussantrag zu stellen. Hierfür gewährt Ihnen die Rentenbank 30 Tage Zeit. In diesem Zeitraum muss der Antrag im Onlineportal vervollständigt werden und zusammen mit dem Einladungsschreiben an Ihre Hausbank gehen. Diese hat mindestens 60% der Investition über einen Kredit mitzufinanzieren. Im letzten Schritt müssen dann sowohl der Zuschussantrag, als auch der Darlehensantrag über die Hausbank an die Rentenbank geschickt werden. Dafür bleiben dann nochmal zwei Monate Zeit.
Mit dem neuen Verfahren will das Ministerium sicherstellen, dass für jeden tatsächlich gestellten Antrag noch Geld vorhanden ist, und sicherstellen, dass Landwirte nicht auf Grund von überlasteten Servern oder langsamem Internet benachteiligt werden. Weitere Änderungen, die es zum Start der zweiten Runde des Investitionsprogramms Landwirtschaft gibt, finden Sie in diesem Artikel.