Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Newsletter
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Start der Ernte 2024 Agrarpaket der Bundesregierung Pauschalierung

News

Bauernverband fordert verursacherbezogene Haftung

Wenn staatliche Stellen es aus Gründen des vorsorgenden Gesundheits- und Verbraucherschutzes für erforderlich halten, umfangreiche Verzehrswarnungen - wie beim Ehec-Verdacht - auszusprechen, trägt der Deutsche Bauernverband (DBV) dies mit.

Lesezeit: 2 Minuten

Wenn staatliche Stellen es aus Gründen des vorsorgenden Gesundheits- und Verbraucherschutzes für erforderlich halten, umfangreiche Verzehrswarnungen - wie beim Ehec-Verdacht - auszusprechen, trägt der Deutsche Bauernverband (DBV) dies mit. Wenn dadurch jedoch die wirtschaftliche Überlebensfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe, wie jetzt der Gemüsebauern, gefährdet wird, muss die Politik sich diesen Folgen stellen.


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Die unverschuldet in die schwerste Krise seit Tschernobyl geratenen Gemüsebauern dürfen nicht im Regen stehen gelassen werden. Das betonte DBV-Generalsekretär Dr. Helmut Born vor 80 Teilnehmern des 3. Berliner Forums „Wer den Schaden hat, hat den Schaden!? Haftung für Umweltkontaminanten in der Landwirtschaft“ in Berlin.


Leider falle die Frage, wie die Schäden verteilt werden, bei der Aufarbeitung der jeweiligen Krise schnell unter den Tisch. Anders als bisher bei Ehec, gäbe es bei dem Dioxinvorfall von Januar 2011 einen eindeutig Verantwortlichen. Genauso wie die Landwirte heute in vielen Bereichen, etwa des Umweltrechts, trotz Einhaltung aller Vorgaben der guten fachlichen Praxis für Schäden einstehen müssten, sollten auch die Futtermittelunternehmer konsequent zu einer verschuldensunabhängigen Gefährdungshaftung herangezogen werden anstatt die Lasten durch immer wieder notwendige Hilfsprogramme zu sozialisieren. Dies untermauerte Stephan Gersteuer, Generalsekretär des Bauernverbandes Schleswig-Holstein, in seinem Überblick der Rechtsgrundlagen zu Haftungsketten und Haftungslücken. Eine verschuldensunabhängige Haftung sei auch die beste Vorbeugung vor unlauterem Verhalten in dem sensiblen Sektor der Futtermittelproduktion.


Dr. Norbert Rollinger, iVorstandsvorsitzender der R+V Versicherung und Podiumsgastredner, indes hält eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung, ebenso wie die vom DBV geforderte Pflicht-Haftpflichtversicherung für Futtermittelhersteller und -lieferanten für ungeeignet. Stattdessen sollten seiner Ansicht nach bereits vorhandene individuelle Versicherungen das Schadensrisiko begrenzen. Zielführend seien vor allem Prävention und Kontrolle. Dass generell nicht alle Risiken versicherbar seien, unterstrich auch Dr. Christian Bock, Bereichsleiter Fördergeschäft der Landwirtschaftlichen Rentenbank. Dies gelte insbesondere für Imageschäden, Imagewandel oder Marktverwerfungen infolge von Umweltkontaminanten.

Die Redaktion empfiehlt

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.