Der neue Vorschlag der EU-Kommission zur Veröffentlichung natürlicher Personen als EU-Agrarbeihilfeempfänger kommt beim Berufsstand nicht gut an. So sollen die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, alle Beihilfeempfänger ab 2014 mit vollem Namen, Ort und Postleitzahl sowie den erhaltenen europäischen und nationalen Beihilfen nach Art und Umfang zu veröffentlichen. Ausnahmen sind lediglich für Landwirte vorgesehen, die weniger als 500 bis 1.000 Euro Direktzahlungen jährlich erhalten.
Für den Bauernverband ist dieser Entwurf völlig überzogen. Unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsprinzips und des hohen Stellenwertes des Persönlichkeits- und Datenschutzes könne eine detaillierte Veröffentlichung von Namen und Orten der Landwirte nicht akzeptiert werden, heißt es aus Berlin. Gerade wegen der unverhältnismäßigen Veröffentlichung aller Landwirte hätte der Europäische Gerichtshof 2010 die ursprünglichen Vorschriften zur Veröffentlichung der Daten für natürliche Personen als unwirksam eingestuft.
Die von der EU-Kommission angestrebte Transparenz könne auch durch eine anonyme Darstellung der Empfänger und deren Gliederung nach Gruppen sowie ausführlicher Begründungen erreicht werden, so der DBV weiter. Nur über diesen Weg sei der Missbrauch privater Adressdaten – wie in Deutschland bereits geschehen – wirksam zu vermeiden. Außerdem dürfe es nach Auffassung des DBV-Präsidiums keine „Lex Landwirtschaft“ geben. Die Veröffentlichung für alle EU-Fonds müsse daher nach den gleichen Regelungen erfolgen. (ad)
Mehr dazu:
Veröffentlichung der EU-Agrarbeihilfeempfänger vollkommen überzogen (2.11.2012)