Zurückhaltend hat der Deutsche Bauernverband (DBV) den Beschluss der Agrarministerkonferenz (AMK) zur Agrarreform aufgenommen. Man nehme mit Besorgnis zur Kenntnis, „wie schwer sich Bund und Länder weiter tun, eine Agrarpolitik einzufordern, die die landwirtschaftlichen Betriebe im Wettbewerb stärkt“, so der DBV in einer Presseverlautbarung.
Aufgrund der angespannten Welternährungssituation und der Anforderungen durch die Energiewende dürften Flächen nicht weniger produktiv bewirtschaftet werden, mahnt der Bauernverband. Aus seiner Sicht müsse das „Greening“ so gestaltet sein, „dass es einerseits die Konkurrenzfähigkeit der Betriebe im Wettbewerb nicht untergräbt, andererseits aber auch den Anforderungen an Natur- und Klimaschutz wirklich gerecht wird“. Vor diesem Hintergrund benötigten die deutschen Bauern Flexibilität und Wahlfreiheit bei den erforderlichen Maßnahmen und keine beschränkte Auswahl, wie sie die AMK in ihrem Beschluss befürworte.
Der DBV bekräftigte seine Forderung an Bund und Länder, das „Greening“ als „grünes Wachstum“ und nicht als „Schritt einer nicht mehr zeitgemäßen Extensivierungslandwirtschaft“ zu verstehen. Die Agrarminister hatten sich in Schöntal dafür ausgesprochen, auf den ökologischen Vorrangflächen eine „produktive Nutzung“ zuzulassen, „die unter Umweltgesichtspunkten besonders positiv zu beurteilen ist“. Sie bezogen sich auf einen Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Konkretisierung der Brüsseler Greening-Vorschläge.
Agrarumweltmaßnahmen berücksichtigen
Dem Bund-Länder-Papier zufolge sollen Flächen, die bestimmten Agrarumweltmaßnahmen unterliegen, als ökologische Vorrangflächen angerechnet werden. Dazu zählen Maßnahmen für eine deutliche Extensivierung der bestehenden Bewirtschaftung, die Neuanlage von Grünland, für eine Anbaudiversifizierung, die über die Greening-Vorgabe hinausgeht, sowie für Blühstreifen mit Blühflächen.
Flächen, auf denen außerhalb dieser Agrarumweltmaßnahmen identische Leistungen ohne Förderung erbracht werden, sollen ebenfalls angerechnet werden. Das sollte nach dem Papier der Arbeitsgruppe auch gelten für Flächen mit Pflanzen ohne Stickstoffdüngung im Anbauzeitraum, Flächen, die Bewirtschaftungsauflagen zum Ausgleich von Eingriffen unterliegen, Flächen mit Kurzumtriebsplantagen mit schnell wachsenden Baumarten und Agroforstsysteme.
Betriebe mit weniger als 15 ha Acker- und Dauergrünlandflächen sollen nach den Vorstellungen der Arbeitsgruppe von der Verpflichtung zur Bereitstellung von Vorrangflächen ausgenommen werden. Für Betriebe mit hohem Dauergrünlandanteil halten die Fachleute eine Sonderregelung für erforderlich. Auch für die Verpflichtung zur Anbaudiversifizierung wollen Bund und Länder eine Freistellung der Betriebe unter 15 ha Ackerland. (AgE)