„Eine auf die Produktqualität ausgerichtete Düngung bestimmt den Erfolg im Gemüsebau. Deshalb muss die novellierte Düngeverordnung den Gemüsebauern ermöglichen, die Düngung standort- und pflanzengerecht auszubringen und weiter zu entwickeln.“ Dies erklärte Jens Stechmann, Vorsitzender des Bundesausschusses Obst und Gemüse beim Deutschen Bauernverband (DBV) auf der Bundesausschuss-Sitzung am 20. April 2016 in Berlin.
Die Mitglieder des Ausschusses warnten erneut davor, die Anforderungen bei der Düngung nicht zu überziehen und nach wie vor eine praxisgerechte Düngung, insbesondere im Gemüsebau, zu ermöglichen, um die Anforderungen der Verbraucher und des Handels an qualitativ hochwertige Produkte überhaupt erfüllen zu können.
Dies betrifft die Höhe einzelner Düngegaben bei bestimmten Kulturen wie auch die Regelungen für den satzweisen Anbau. Auch müsste der Dokumentationsaufwand deutlich verringert und die Düngebedarfsermittlungen auf ein fachlich notwendiges Maß im Laufe der Vegetationszeit begrenzt werden.
Die Europäische Kommission, das Bundeslandwirtschaftsministerium wie auch die Bundesländer sind nach Ansicht der Mitglieder des Bundesausschusses aufgefordert, in dem laufenden Novellierungsverfahren praxisgerechte Verbesserungen zu berücksichtigen. Für verschärfende Nachforderungen seitens der EU-Kommission und der Bundesländer gebe es keinen Spielraum.
Darüber hinaus stand die Qualitätssicherung von Obst und Gemüse im Rahmen der QS GmbH auf der Tagesordnung. Wilfried Kamphausen von der QS GmbH berichtete über die Vorbereitungen für das Benchmarking mit Global GAP. Zum 1. Januar 2017 soll das Benchmarking mit Global GAP in der neuen Version abgeschlossen sein. In diesem Zusammenhang gelte es, den Leitfaden noch praktikabler für die teilnehmenden Betriebe auszugestalten. Die Mitglieder des Bundesausschusses Obst und Gemüse werden in die Arbeiten zur Revision des Leitfadens noch intensiv eingebunden werden.