Das Bundesbauministerium schließt Änderungen an der Privilegierung der Landwirtschaft im Außenbereich nun doch nicht länger aus. Der Agrarsprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz-Josef Holzenkamp, bestätigte am vergangenen Freitag Überlegungen des Ministeriums, den § 35 Baugesetzbuch anzupassen.
Diese Entwicklung kommt insofern überraschend, als Ressortchef Dr. Peter Ramsauer bislang wiederholt versichert hatte, die Privilegierung nicht anzutasten und der Handlungsbedarf stattdessen auf Seiten des Bundeslandwirtschaftsministeriums gesehen wurde.
Holzenkamp verwies auf erheblichen politischen Druck von Seiten der Kommunen, ihnen wirkungsvollere Instrumente an die Hand zu geben, um Stallbauten besser steuern zu können. „Dies müssen wir zur Kenntnis nehmen, auch wenn aus meiner Sicht das vorhandene Instrumentarium ausreicht“, so der CDU-Politiker. Holzenkamp betonte, dass über das „Wie“ noch keine Entscheidung gefallen sei. Hier gebe es noch intensive Verhandlungen zwischen den Ministerien, an denen auch Fachpolitiker beteiligt seien.
Große gewerbliche Anlagen im Blick
Dem Vernehmen nach will das Bauministerium die Privilegierung großer gewerblicher Tierhaltungsanlagen im Außenbereich einschränken. Für landwirtschaftliche Tierhaltungsanlagen soll es hingegen keine Änderungen geben. Offenbar ist daran gedacht, Ställe, die der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterliegen, von der Privilegierung auszunehmen. Betroffen wären insbesondere gewerbliche Anlagen ab 3 000 Mastschweineplätzen, 600 bis 800 Rindern und 60 000 Legehennen.
Unterdessen hat der DBV erneut mit Nachdruck vor einer Neuregelung der Privilegierung der Landwirtschaft im Außenbereich gewarnt. „Landwirte brauchen auch künftig die Möglichkeit, mit ihren Wirtschaftsgebäuden, gerade auch den Stallgebäuden, die beplante Dorflage zu verlassen“, betonte Generalsekretär Dr. Helmut Born. Der Bauernverband verschließe nicht die Augen vor Problemen mit der Tierhaltung in einigen viehdichten Regionen; denen müsse jedoch mit den bestehenden umweltrechtlichen Vorschriften begegnet werden, „anstatt im Baurecht einen Nebenkriegsschauplatz zu eröffnen“. (AgE)
Lesen Sie auch:
Remmel/Möllers: Gewerbliche Privilegierung weiterentwickeln (27.9.2011)