Der bayerische Biberbestand wird derzeit auf rund 22.000 Tiere in etwa 6.000 Revieren geschätzt. Entsprechend stark haben die Schäden zugenommen inklusive der Rufe nach Entschädigung. Umweltminister Thorsten Glauber hat nun im Rahmen des Bibermanagements den Fonds erhöht.
Das Bibermanagement beruht seinen Worten nach auf den vier Säulen Beratung, Prävention, Zugriffsmaßnahmen und Ausgleichszahlungen. "Damit unterstützen wir besonders die Land-, Teich- und Forstwirtschaft. Die Ausgleichszahlungen tragen entscheidend zur Akzeptanz des Bibers bei. Deshalb haben wir den Entschädigungsfonds jetzt um 20 % erhöht." Für den Ausgleich von Schäden aus dem Jahr 2021 stehen somit insgesamt 660.000 € zur Verfügung Die Auszahlung der Entschädigungen erfolgt ab sofort durch die Kreisverwaltungsbehörden.
Das Problem: Für das Jahr 2021 wurden im Rahmen des Bibermanagements aber Schäden in Höhe von insgesamt rund 935.000 € anerkannt, die damit nicht voll erstattet werden können.
Bibermanager und -berater schauen sich Schäden an
Die Zuständigkeit für das Bibermanagement liegt bei den Kreisverwaltungsbehörden, die Entscheidungen zeitnah und vor Ort treffen können. Unterstützt werden diese von einer Bibermanagerin für Nord- und einem Bibermanager für Südbayern sowie rund 400 lokalen ehrenamtlichen, fachlich geschulten Biberberatern, die individuell vor Ort tätig sind, informiert das Umweltministerium weiter.
Vielfach könnten an die Situation angepasste Präventionsmaßnahmen Schäden verhindern, heißt es. Ein Arbeitskreis des Obersten Naturschutzbeirats soll zudem wichtige Hilfestellung bei der Lösung schwieriger Fallkonstellationen und der Weiterentwicklung des Managements geben.
Richtlinien zum Bibermanagement
Um durch Biber verursachte Konflikte und Schäden so gering wie möglich zu halten, hat das Umweltministerium vor mehr als zehn Jahren das Bayerische Bibermanagement etabliert. Wesentliche Grundlage hierfür sind die bayerischen "Richtlinien zum Bibermanagement".
Der Freistaat leistet im Rahmen des Bibermanagements freiwillige finanzielle Ausgleichszahlungen für von Bibern verursachte Schäden im Bereich der Land-, Teich- und Forstwirtschaft. Je nach Schadensaufkommen wird eine Ausgleichsquote berechnet und im Folgejahr ausgezahlt.