Kleine Betriebe entlasten und regionale Strukturen stärken: Mit der Neuordnung der Fleischhygienegebühren will Bayern kleine, regionale Schlachtbetriebe unterstützen.
Dazu hat die bayerische Staatsregierung einen Gesetzentwurf eingereicht, der am Donnerstag in erster Lesung im Bayerischen Landtag behandelt wurde.
Fleischhygienegebühren bislang aufwandsbezogen
Derzeit werden in weniger als 100 Betrieben über 90 % der Tiere geschlachtet. Demgegenüber stehen rund 1.500 kleine Betriebe mit geringen Schlachtzahlen. Die Fleischhygienegebühren werden bisher aufwandsbezogen erhoben. Große Betriebe zahlen damit auf Grund der großen Zahl an Schlachttieren weniger pro Tier als kleine Betriebe.
Der Gesetzentwurf sieht eine Vereinheitlichung der Gebühren vor. Zukünftig sollen Betriebe mit geringem Durchsatz feste Beträge pro Tier erhalten, beispielsweise 7 € pro Schwein und 14 € pro Rind. Neben kleinen Schlachtbetrieben gelten die neuen Gebühren auch für die Weideschlachtung mit mobilen Einheiten. Für große Betriebe bleibt es bei den kostendeckenden Gebühren.
Die entstehenden Mindereinnahmen bei den Kommunen werden von Umwelt- und Landwirtschaftsministerium zusammen ausgeglichen. Insgesamt stehen dafür 5 Mio. pro Jahr zur Verfügung. Die notwendige Beihilfe-Notifizierung bei der EU-Kommission ist bereits in die Wege geleitet.
Regionales Fleisch und Handwerk
Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber betonte, dass er die kleinen, vielfältigen und regionalen Strukturen im Schlachtbereich in Bayern erhalten wolle. "Über 1.500 unserer Betriebe sind kleine Schlachtbetriebe. Eine hofnahe Schlachtung eröffnet den Tierhaltern und Metzgern eine gute Möglichkeit der Direktvermarktung."
Die hofnahe Schlachtung bedeute auch weniger Stress für die Tiere und damit mehr Tierschutz, sagte Glauber weiter. Kleine Betriebe, die in geringer Stückzahl schlachten, dürfen seiner Meinung nach nicht länger finanziell so stark belastet werden. Die Neuordnung der Fleischhygienegebühren beende diesen Wettbewerbsnachteil für kleine Betriebe.